Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

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Das ist ein schwieriges Thema.

Ich habe hier nur diesen Link für Dich.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/wann-erhalten-eu-buerger-und-andere-auslaender-hartz-4/

Wenn Deine Frau bereits bei Dir lebt und ihr bislang ALG 2 - Leistungen verweigert werden, kann ich Dir nur dazu raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

Bzw. sollte Deine Frau das tun.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

GratefulForHelp 
Fragesteller
 27.05.2022, 12:29

Vielen Dank für die Hilfe. Ich bin und war auch der Meinung, dass meine Frau ein sofortiges Recht auf Grundsicherung hat.

Es ist meine zweite Ehe und ich war zuvor schon einmal mit einer Asiatin aus einem Drittstaat verheiratet gewesen (Jahr 2015). Sie hat von meiner Sachbearbeiterin (die gleiche Sachbearbeiterin, die ich bis heute habe!!!) damals nach Ankunft in Deutschland unverzüglich Geld bar in die Hand bekommen, damit sie abgesichert ist. Danach hat sie unterbrechungsfrei monatlich ohne Wartezeit regulär ALG II-Leistungen erhalten bis sie nach dem Integrationskurs ihre Vollzeitbeschäftigung im Pflegeheim aufgenommen hat. Dann waren wir nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen, da meine Ex-Frau genug verdiente.

Jetzt will meine Sachbearbeiterin sich an den damaligen (identischen) Fall nicht mehr erinnern können. Sie erwähnte auch am Telefon, dass zwischen 2015 und jetzt sich möglicherweise Gesetze geändert haben könnten. Sie hätte Rücksprache mit Kollegen gehalten. Die meisten waren für eine Ablehnung von Leistungen für meine Frau! Seitdem schweigen die Behörden.

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Agamemnon712  27.05.2022, 12:40
@GratefulForHelp

Alles das, was da erzählt, telefoniert und/oder geemailt wurde, ist rechtlich völlig uninteressant.

Ablehnung von Leistungen für meine Frau

Hast Du diese Ablehnung papierschriftlich vorliegen? Wenn Ja, zu welchem Ergebnis hat der Widerspruch geführt?

Ich verweise nochmals auf den Fachanwalt für Sozialrecht.

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GratefulForHelp 
Fragesteller
 27.05.2022, 12:46
@Agamemnon712

Das ist ja das Problem. Seit Mitte April meldet sich meine Sachbearbeiterin nicht mehr. Ich habe bereits dreimal schriftlich nach einen Bescheid verlangt. Ich bekam gar nichts bis heute. Als würde sie mich ignorieren! Ich vermute, Sie lässt sich 6 Monate Zeit für die Bearbeitung des Antrages. Erst danach kann ich bekanntlich eine Untätigkeitsklage einreichen. Oder?

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GratefulForHelp 
Fragesteller
 27.05.2022, 15:10

VIELEN VIELEN DANK! Du hast mich ermutigt einen Fachanwalt für Sozialrecht anzurufen, obwohl ich inzwischen unter starken Angstzuständen leide. Der Fachanwalt hat mir am Telefon klar gemacht wie übel meine Lage noch werden könne, wenn ich nicht sofort am Montag (mit ihm zusammen) eine Klage vor Gericht einlege. Ich muss / soll einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen und dann wird das volle Programm gefahren. Dieses Vorgehen des Jobcenters wäre grob fahrlässig, wenn nicht Vorsatz. Einen Schwerbehinderten so zu "verarschen" (so seine Wortwahl), der pro Tag 5 verschiedene Medikamente seit seiner Kindheit schlucken muss (teils betäubungsmittelpflichtig) ist schon fast kriminell. Das Jobcenter weiß davon nachweislich seit spätestens 2015, da erst im Jahr 2015 komischerweise erstmalig ärztliche Begutachtungen angefordert wurden, doch den unbefristeten Schwerbehindertenausweis (auf Lebzeiten) habe ich schon viel länger. Und komisch sei auch, dass man mich seit 2015 nicht mehr in Arbeit vermittelt, obwohl ich aktiv um Hilfe bat. Nach zweimaligem Besuch bei meiner Fallmanagerin, die mich fördern und helfen soll, brach der Kontakt urplötzlich ab. Dies geschah über 3 mal seitdem, dass man sich nach dem zweiten Gespräch nicht mehr - wie versprochen - bei mir meldet für eine Eingliederungshilfe in den Arbeitsmarkt. Aus Verzweiflung habe ich meine staatlich anerkannte Fortbildung / Zertifizierung zum Linux-Systemadministrator selbst bezahlt, um meine Chancen auf dem Arbeitsmark so hoch wie möglich zu halten. Schließlich habe ja das Zeitalter der Digitalisierung in Deutschland endlich (pandemiebedingt) begonnen.

Jetzt soll ich verschiedene Anträge stellen (ich habe mir alles notiert, unter anderem ein Vorschussantrag) und diese am Montag unter Hinzuziehung von Zeugen / Beistand persönlich im Jobcenter abgeben und quittieren lassen, bevor es am Mittwoch zu spät ist (wegen rückwirkende Eigenschaft zum Ersten des Monats).

Auch mein ALG II-Bezug ist in Gefahr, hat er mir erklärt. Dieser wurde ja nur für 6 Monate bewilligt. Normalerweise erhalte ich automatisch einen Weiterbewilligungsbescheid. Komischerweise diesmal nicht. Diesmal muss ich selbst tätig werden, was ein weiteres Indiz für Willkür seitens der Sachbearbeiterin sei. Was für eine inkompetente Stadt. Sie hat nicht umsonst einen üblen Ruf seit den letzten 2 Jahren erhalten.

Nochmals Danke und ein schönes Wochenende

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Dazu gibt es schon Gerichtsurteile. Versuch es mal mit einem entsprechenden Aktenzeichen.

das hier zum Beispiel:

https://www.juraforum.de/news/hartz-iv-anspruch-bei-familiennachzug-zum-deutschen-ehepartner_114647

Mal abgesehen davon, sollte sie kaum Schwierigkeiten haben einen Job zu finden.

GratefulForHelp 
Fragesteller
 27.05.2022, 12:07

Vielen Dank für die Anwort. Es gab schon viele Anfragen vom Krankenhaus, wann meine Frau anfangen könne (bereits letztes Jahr, als sie zu Besuch hier war), doch die Ausländerbehörde machte keine Ausnahme in Bezug auf schnellere Aufenthaltserlaubnis und sie musste zurückfliegen. Willige Fachkräfte bekommen anscheinend noch einen Arschtritt verpasst, wenn diese helfen wollen.

Bevor sie richtig anfangen kann zu arbeiten, muss sie den sechs monatigen verpflichtenden Integrationskurs absolvieren, um das Sprachniveau B1 zu erhalten. Sie muss die Sprache noch besser erlernen.

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LauwarmerKaffee  27.05.2022, 12:08
@GratefulForHelp

Ich drücke die Daumen, dass alles klappt. Ich würde mal ein bisschen herumfragen. Interessierte Arbeitgeber helfen heutzutage…

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Wenn da steht "Erwerbstätigkeit gestattet", kann sie sich vielleicht eine solche suchen und euren Lebensunterhalt bestreiten.

GratefulForHelp 
Fragesteller
 27.05.2022, 12:34

Ohne ausreichend Deutschkenntnisse und offizieller Registrierung beim Einwohnermeldeamt? Ohne eAT von der Ausländerbehörde? Bislang traut sich keiner sie einzustellen, auch wenn dringend Personal benötigt wird, weil jeder Angst vor dieser "unklaren Rechtslage" hat. Niemand möchte belangt werden, eventuell illegal einen Ausländer beschäftigt zu haben. Das ist das Problem.

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Goki44ss  18.02.2024, 00:50
@GratefulForHelp

hat es geklappt mit bürger geld ?werde auch in indonesien heiraten im april kann meine frau dann bürger geld beatrangen? die hat auch bachlor und war auch noch nie deutschland ich gehe auch arbeiten wird dann bei meinem gehalt was gekürzt? sie hat als ich sie schon gekennengelernt hatte a1 und konntr auch etwas deutsch viel glück dir und danke wenn es ein feedback gibt🙏

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