Wann AU beim Arbeitgeber abgeben?

3 Antworten

Das Gesetz schreibt "bei mehr als 3 Tagen", also an Tag 4, vor. Dein Arbeitgeber darf sie aber auch bereits ab dem ersten Tag verlangen. Und wenn du bereits weißt, dass dein Arzt sie nicht elektronisch übermittelt und somit deinem Arbeitgeber zum Abruf bereit gestellt hat, solltest du zusehen, dass sie deinen Arbeitgeber schnellstmöglich erreicht!

Wenn es keine andere Regelung bei euch gibt, dann muss die Bescheinigung spätestens am 4. Tag beim AG sein, alles was drüber ist ist zu spät und gilt als unentschuldigt