Wann Abschlussprüfung in der Ausbildung?

3 Antworten

Die Zwischenprüfung hat nichts mit der Abschlussprüfung zu tun !

Deine Abschlussprüfung machst du genau wie die anderen auch!

Auch wen dein Ausbildungsvertrag scheinbar länger dauert ist das nicht so den wen du Komplet bestanden hast hast du die Ausbildung hinter dir im schlimmsten falle must du noch 4 Wochen nach der Ausbildung dranhängen wen Dan erst die unterlagen von der Kammer kommen sollten! Aber das solltest du mal in der Berufsschule nachfragen den es gibt viele die innerhalb der Probezeit auch mal später anfangen!

Aber auch die machen mit den anderen die Prüfung!


Lennox19901607  16.05.2021, 00:09

Dann, wird immer mit Doppel-N geschrieben.

Wen ist ungleich wenn, den ist ungleich denn. Du solltest dir unbedingt mal die Unterschiede anschauen. Dein kleiner Text ist ja grausam zu lesen.

0
herakles3000  16.05.2021, 00:17
@Lennox19901607

Denken kannst du ja nicht und nur Andere Beleidigen das kannst du nur weil du dich anomy fühlst und Stark wo Anders bis du ein Feigling den da bekommst du ungeschminkt entweder eine Passende Antwort oder eine Ohrfeige!

Gehe am besten auf eine sonder schule was ja auch kaum geht den selbst die haben anstand!

Aber Andere Dämlich kommen aber niemals eine Korrekte Antwort haben!

Es ist kein wunder wen selbst die Familie mit dir nichts zu tun haben will wen du besserwisserisch überheblich und arrogant bist !

Viel spaß in deinem Einsamen leben!

1
herakles3000  16.05.2021, 00:20
@Rheinflip

Danke ich weiß auch das ich nicht immer alles korrekt schreib den nicht jeder ist erst 10 oder 20 Jahre aus der schule raus und es gibt eine menge menschen die im Berufsleben nicht viel schreiben mussten!

Es ist ja auch nicht alles logisch was man heute als normales schreiben machen soll wie ein paar Sachen mit 3 s!

Aber in dem Fall ist das nur Jemand der Arrogant zu allen ist und niemals eine Frage beantworten kann! Solche Personen kann man einfach nicht ernst nehmen!

Aber Danke den das Nervt immer wider mal von solchen Typen angemacht zu werden !

1
Rheinflip  16.05.2021, 00:21
@herakles3000

Wenn du was falsches schreibst, dann sage ich das ja auch. Aber dieser Kommentator war einfach nur arrogant.

0
herakles3000  16.05.2021, 00:29
@Rheinflip

Stimm Aber leider tummel sich viele von der Sorte hier rum!

Auch wen ich lange aus der schule bin Versuche ich korrekt und informativ zu schreiben !

Einige können zwar deutsch sehr gut schreiben aber leider nicht eine korrekte frage stellen!

Mal ehrlich nur weil einer eine miese Rechtschreibung hat kann er dir oder anderen genau das nötig wissen geben das man braucht um sich durch zu setzen!

Einer hat hier zb mal geschrieben das der Vermieter das recht hätte in jede Garage schuppen und keller zu gehen!

Das ist nicht erlaubt per Gesetz er darf Nichtmal einen Zweitschlüssel besitzen und erst recht nicht die vermieteten Sachen einfach betreten! Wen Da jemand den Vermieter dabei erwischt und das weiß der kann auch die Polizei rufen!

Da Wäre es dann auch egal wen ich was falsch geschrieben haben oder Häte!

Nur als hinweis selbst die rechtschreibe Programme im Browser schreiben auch nicht alles korrekt daher kommen ja auch einige Wörter die sinnlos sind wie die Autokorrektur am Handy!

1
Lennox19901607  16.05.2021, 08:55
@herakles3000

Und du meinst jetzt das mich dein Kommentar getroffen hat? Da muss ich dich leider enttäuschen ;).

Im Gegensatz zu dir nehme ich Hilfe und Ratschläge an. Wenn du auf ewig eine so miserable Rechtschreibung haben willst und nicht mal den von denn unterscheiden können möchtest, dann bitte.

Aber du hast ja auch recht. Es ist ja viel bequemer auf seinem Stand stehen zu bleiben als sich weiterzuentwickeln.

0

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln wenn man sowas liest, diese Unwissenheit ist schwer zu ertragen.

Im Ausbildungsvertrag ist ja nicht der Tag der Abschlussprüfung fixiert worden. Das ist ein ungefährer Rahmen, die Ausbildung an sich endet aber am Tag der Abschlussprüfung.

Wann die Abschlussprüfung für dich stattfindet entscheidet an sich dann ja die zuständige Institution.

Ob du die Prüfung ein paar Monate vorziehen kannst hängt doch meistens von deinen eigenen Leistungen ab. Dann müsstest du halt nur noch schauen, ob eine vorgezogene Abschlussprüfung für deinen Ausbildungsberuf zulässig ist.


Das Datum im normalen Ausbildungsvertrag liegt einige Zeit später als die Prüfung, das hast du richtig gesehen.

November ist ein kritischer Monat, normalerweise geht man dann nichts mit den anderen Azubis die im August angefangen haben in die Prüfung sondern ein halbes Jahr später. Da aber der Ausbildungsvertrag nur drei Jahre gehen darf, endet ein Ausbildungsvertrag also im Oktober. Deine Prüfung wäre allerdings erst rund um Weihnachten. Jetzt gibt es zwei Varianten: entweder bekommst du eine Vertragsverlängerung bis zur ersten Prüfung oder du wirst zwar zur Prüfung angemeldet, bist aber zu dem Zeitpunkt der Prüfung nicht mehr Azubi deiner Firma. Dann machst du die Prüfung sozusagen als externer.

Wie genau das am besten abläuft musst du beizeiten mit deinem Ausbilder und der IHK besprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen