Vorstellbalkon bzw Balkonerweiterung möglich?
Hallo, kurze frage an die WEG Experten unter euch. Wir, ein Haus mit 4 Parteien würden gern Vorstellbalkone anbauen lassen. Zur Zeit sind nur kleine Balkone vorhanden die man eigentlich nicht nutzen kann (1x2m).
Für den Bau sind nur 3 der 4 Eigentümer. EG ist dagegen. 1, 2 und 3 würden es machen und sich die Kosten teilen. Also nicht den Rücklagen entnehmen.
Der Plan ist es den vorhandenen Balkon entsprechend durch eine Fachfirma zu erweitern. Ca 300cm x 200cm als selbst tragenden Vorstellbalkon.
In der Teilungserklärung steht auch drin, das die jeweiligen Eigentümer das Recht haben den vorhandenen Balkon zu vergrößern (Sondereigentum).
Meine Frage. Würde man das ganze als Modernisierung durchbekommen, so das die Mehrheit der 3 Eigentümer ausreicht??? Oder wie könnte man das ganze am besten realisieren.
Danke vorab für eure Antworten und Tipps. Gruß, Eddy
2 Antworten
Die TE ist insoweit nicht zu gebrauchen.
Balkonanlagen sind immer gemeinschaftliches ET.
Es muss also her eine Baugenehmigung, eine Erg. zur Abgeschlossenheitserklärung sowie TE, mit Zustimmung aller Geldgeber und vorm Notar zu beurkunden.
Wird der eine ET benachteiligt, Schatten in seiner Whg. im EG, wird es keine Genehmigung geben. Die Streben/Stützen vor seiner Whg. muss er nicht dulden.
Ein Balkonbauer kann nicht die Abgeschlossenheits- und Teilungserklärung ergänzen.
Ein ET macht den anderen auch keine Sache mies. Er ist nur nicht dafür, mit gutem Grund, denn er hat auch Rechte, was sein Sondereigentum angeht.
Zudem hinkt Dein Vergleich. Ein Baum wäre zu entfernen, wenn er schädigt/stört, eine Balkonanlage nicht. Sie wird gar nicht erst gebaut, so auch in meinem Bestand erlebt.
Girl from Ipanema
?
Baugenehmigung, Statik etc. macht alles der Balkonbauer.
Geldgeber sind wir, die 3 Parteien die die Balkone bauen wollen. Es wird nichts aus den gemeinsamen Rücklagen entnommen.
Schatten kann doch kein Argument sein, wenn im Garten ein „Mamutbaum“ steht oder!? Das mit den Stützen könnte ich ja noch verstehen irgendwie. Diese würden aber in der Planung quasi nicht direkt vor den Fenstern stehen.
Sie sagen das die TE nicht zu gebrauchen ist? Aber warum wurde dann ursprünglich explizit Vergrößerung der Balkone in die TE mit aufgenommen??
Meinen sie nicht das man das doch irgendwie durchbekommen könnte??
Das kann doch nicht sein das eine Person allen anderen so eine Sache mies machen kann?? Danke nochmal