Hausverwaltung machte falsche Abrechnungen, weil sie den Stromzähler verwechselte. Muss sie für Schaden haften?

8 Antworten

Ich gehe davon aus, dass die Jahresabrechnungen beschlossen wurden...

...und keine Eigentümer die Jahresabrechnung binnen eines Monats vor Gericht angefochten hat. Damit sind die Jahresabrechnungen rechtskräftig.

Bestenfalls können die nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer ihren Schaden der letzten drei Jahre gegen den Verwalter geltend machen. Inwieweit die betreffenden Eigentümer hier eine (Mit-)Schuld tragen, weil ihnen der Fehler hätte auffallen müssen, muss letztlich das Gericht entscheiden.

Ein Fehler in der Abrechnung ist keine Straftat.

die hausverwaltung ist verpflichtet, im rahmen der noch nicht verjährten abrechnungen (meistens 3 jahre) diese fehler zu korrigieren.

das kann man ggf. mit anwaltlichem nachdruck einfordern oder mit der androhung, die zahlung von nebenkosten tlw. bis zur regelung zu kürzen, beschleunigen.

strafbar sind fehler nicht, höchstens die weigerung, fehler zu korrigieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

chriskmuc  12.01.2020, 11:12

Mieter haben wohl Anspruch auf eine korrigierte Abrechnung - Eigentümer wohl nicht - sofern der Beschluss über die Jahresabrechnung bestandskräftig ist. Ferner stellt sich die Frage, ob ein Eigentümer der in der Zwischenzeit eine Wohnung gekauft hat bereit ist, die Kosten von vorausgegangenen Jahren zu zahlen. Muss er wohl nicht. Ob er die Kosten dem Verkäufer "aufdrücken" kann - wahrscheinlich schon, da dies in der Regel im Kaufvertrag geregelt ist. Ob der Verkäufer bereit ist dies zu bezahlen - fraglich?

Du schreibst nicht um welche Beträge es sich handelt? Ist es tatsächlich die Schuld der aktuellen Hausverwaltung, oder wurden die Daten von der Vorverwaltung übernommen? Oder hat der Hausmeister mal die Daten vertauscht?

Auch hier ist die Schuldfrage der HV ggf. nicht eindeutig. Streiten lohnt sich wohl nicht. Wie groß ist die Anlage? Neue Abrechnungen wird die HV wohl nicht erstellen. Ggf. werden die Differenzen über eine Excel-Tabelle ermittelt und ausgeglichen - sofern die Nachzahler dazu bereit sind. Ob Eigentümer, die was nachzahlen müssen, dies auch machen müssen - kann/ist wohl auch wieder eine Sreitfrage ... - sofern es welche gibt, die nicht nachzahlen wollen, da sich diese auf bestandskräftige Beschlüsse ggf. beziehen. Jeder ET hätte ja selber auch eine Belegprüfung machen können und den Fehler - vor Beschlussfassung - feststellen können.

0
schleudermaxe  13.01.2020, 16:54

Quatsch, ein Verwalter macht das, was beschlossen wird, und die AR wurden genehmigt, da bin ich mir sicher. Somit hat er da nichts mehr dran rumzufummeln.

0
chriskmuc  13.01.2020, 17:12
@schleudermaxe

... und wenn die Eigentümer nun beschließen, dass der Verwalter die Differenzen (der letzten 3 Jahre) zu ermitteln hat, dann macht der Verwalter es - nicht wahr? Logisch - oder nicht? Oder fechtet der Verwalter "schleudermaxe" diesen Beschluss an ...

0
schleudermaxe  13.01.2020, 17:54
@chriskmuc

... warum so frech?

Die ET werden keinen Antrag stellen, die Kosten für die Umstellung sind denen zu hoch, wetten?

0

Die Beträge und der Gesamtverbrauch bleiben ja gleich und die Aufschlüsselung ist bei beiden Stromzählern doch auch gleich. Also zahlt im Endeffekt jeder den gleichen Betrag, ob jetzt die Zählernummeen vertauscht wurden oder nicht.


yxz2001 
Fragesteller
 12.01.2020, 10:42

Nein, weil der Hausstrom nicht von allen Eigentümern bezahlt werden muss. denn die Gewerbetreibenden sind nicht in den Hausstrom eingebunden und werden diesbezüglich gesondert abgerechnet.

0

Irrtümlich falsch abzurechnen, ist keine Straftat, wie kommt man denn auf sowas!

Die Abrechnungen liegen ja vor, also zahlt man denjenigen, die zu viel bezahlt haben das Geld zurück und die anderen müssen eben nachzahlen - so einfach ist das.


yxz2001 
Fragesteller
 12.01.2020, 10:41

Ich weiß nicht, ob es so einfach ist. denn die Jahresabrechnungen sind ja schon genehmigt, weil man den Fehler nicht kannte.

0
dandy100  12.01.2020, 11:05
@yxz2001

Was heißt hier genehmigt, dann ändert man das eben. Wenn klar ist, dass Fehler vorliegen muss eben noch mal neu gerechnet werden.

Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist heutzutage falsch, die müssen dann eben alle korrigiert werden, anders gehts ja nicht

0

Ist ein Schaden nachweisbar und die Schuldfrage klar, dann müssen sie die Schäden natürlich ausgleichen.


yxz2001 
Fragesteller
 12.01.2020, 10:43

Grundlage dafür ist?

0