Vorbesitzer möchte die Homepage nicht löschen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass der Vorbitzer 500,- für die Seite (Domain) mit diesem Namen verlangt ist vollkommen in Ordnung. Die hat er sich damals gesichert, betrieben und auch selbst dafür bezahlt.

Dein Freund kann sie gerne kaufen, muss er aber nicht wenn er nicht möchte.

Was der Vorbesitzer jedoch nicht mehr machen darf ist, auf dieser Seite, nennen wir sie mal "restaurant-vorbesitzer.de", das "Restaurant Vorbesitzer" zu bewerben, wenn es ihm nicht mehr gehört. Die Seite, also die Internetadresse darf er behalten wenn er möchte, aber er muss dort anderen Inhalt präsentieren. Zumal er sich dort ja vermutlich im Impressum weiterhin als Eigentümer des Restaurants ausgibt.

Ich rate daher folgendes: Dein Freund sollte dem Vorbesitzer ein Schriftstück zukommen lassen (Einschreiben, persönlich) und ihn darin auffordern sämtlichen Inhalt der das Restaurant betrifft innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Sollte er dieser Aufforderung, solltest dein Freund einen Anwalt hinzuziehen und alles weitere mit ihm besprechen.

Auf keinen Fall (außer er möchte) sollte er die Domain abkaufen. Denn wenn der Vorbesitzer damit irgendwann nichts mehr anfangen kann, wird er sie ohnehin wieder freigeben. Bis dahin kann sich dein Freund auch eine alternative Domain sichern (restaurant-vorbesitzer.com, restaurant-vorbesitzer-berin.de usw.).

Aber auf der anderen Seite: Soll er sie doch laufen lassen. Das ist doch mehr oder weniger nun weiterhin kostenlose Werbung für deinen Freund, der ja trotzdem parallel eine eigene Website präsentieren kann.

Wenn der andere das Geschäft verkauft hat, besteht meines Erachtens kein rechtlicher Anspruch auf eine Homepage, die auf sein ehemaliges Restaurant hinweist. Daher sehe ich die rechtliche Grundlage um eine Beseitigungsforderung gerichtlich geltend machen zu können.

Naja, die Situation hat ja für euch erstmal keinen Nachteil, daher würde ich das einfach so lassen und warten was mit der alten Homepage passiert.

Anwalt für Urheberrecht...

Wenn dein freund den Namen mit gekauft hAT, darf der Vorbesitzer den nicht mehr führen...

500 € für die Übertragung und Herausgabe der Domain sind ein durchaus üblicher Betrag.

Wenn dein Freund diese nicht zahlen will, so muß er sich eine eigene Domain zulegen. Dann schreibt man den Namen des Betriebs eben etwas anders, oder setzt eine Ortsbezeichnung dahinter oder ähnliches.

Desweiteren muß er dann den Vorbesitzer Auffordern, seine Seite zu löschen, da dieser ja nicht mehr im Besitz des Betriebes ist und die Angaben nicht mehr stimmen.