Versiegelte Gärten - Natur - Rechtslage?

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Bei uns ist es verboten, den Vorgarten komplett mit Pflastersteinen zu versiegeln und Schottergärten anzulegen, aber trotzdem entstehen sie im Neubaugebiet, jeder 2. Hausbesitzer legt sie an.

Es wird überhaupt nicht kontrolliert und reagiert. Ich empfinde das als Raubbau an unserer Natur und verstehe die Ignoranz dieser Leute gegenüber unserer Umwelt und unserer Kinder nicht.


Volkerfant  27.05.2023, 07:37

Vielen Dank für den Stern.

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Es gibt Grundflächenzahlen an die man sich halten muss. Oft liegen die bei 0,4. Das heißt 40% des Grundstück dürfen versiegelt werden. Man darf diese angegebenen Grundflächenzahlen aber um 50% überschreiten.

Die Lösung heißt Bebauungsplan und Baugenehmigung - dort ist dezidiert geregelt, wieviel Fläche versiegelt werden darf.

Ich weiß nicht, ob das überall so ist, aber normalerweise muß man für versiegelte Fläche Abwassergebühren bezahlen. Deshalb ist die Frage, ob die Fläche korrekt angegeben wurde. Man könnte ja dem Abwasserverband mal ein Foto zukommen lassen...

Es gibt einige Gemeinden, die inzwischen Regelungen gegen Schottergärten und Vergleichbares erlassen haben. Leider ist das, wie so Vieles in Deutschland, völlig uneinheitlich geregelt.

In der Regel wird auch die Gartengestaltung im Bebauungsplan festgelegt.

Wie zb das Verbot von Schottergärten