Vermieter möchte das Geld von beiden?
Hey ich und meine Freundin sind im Januar zusammengezogen . Bisher ist das Geld immer vom Jobcenter überwiesen worden . Nun wollen wir weg vom Jobcenter ab März und alles selber Stämmen. Kann das Geld für die Miete vom Konto meiner Freundin abgehen obwohl ich der Hauptmiete bin oder nicht er hätte es gerne die Hälfte von beiden
Warum wurde die Miete immer vom Jobcenter gezahlt ?
Weil ich nicht Vollzeit arbeiten kann gesundheitlich und nun meine Freundin und ich zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden und selber zahlen müssen
5 Antworten
Schlag dass doch dem Vermieter vor ;) Eigentlich kanns ihm ja egal sein, solange er sein Geld bekommt. (Und sie ist dann Untermieterin oder wie?)
Der Vermieter hat keinen Vertrag mit deiner Untermieterin. Daher kann er von ihr keine Miete fordern.
Nein, da kann er keine Vorgaben machen. Selbst wenn deine Oma die Miete überweisen würde, müsste er das akzeptieren.
Mach nen Dauerauftrag bei deiner Bank, oder deine Freundin macht das. Einzugsermächtigung für den Vermieter ginge nur vom Mietvertragspartner.
Die Miete schuldet derjenige, der im Mietvertrag steht. Nur von dem kann der Vermieter Geld verlangen - und zwar die volle Miete.
Steht Ihr beide als Mieter drin, kann sich der Vermieter üblicherweise aussuchen, von wem er das Geld verlangt. Wenn Ihr mit ihm vereinbart hat, dass er von jedem die Hälfte bekommt, aber bei einem von Euch nichts zu holen ist, dann kann er die gesamte Miete vom anderen verlangen ("gesamtschuldnerische Haftung"), und Ihr beide müsst selber zusehen, wie Ihr das zwischen Euch abrechnet
Vom Konto so einfach abgehen darf kein Geld. Dafür muss der Kontoinhaber erst einmal eine Einzugserlaubnis erteilt haben.
Wer die Miete zahlt, ist vollkommen egal- Hauptsache im Verwendungszweck steht dein Name und "Miete für *Monat*"
Ne sie steht halt nicht im Mietvertrag