Das jobcenter hat die Miete nicht dem Vermieter überwiesen wie sonst sondern auf das Konto des Kunden, Kunde hat Abmahnung von Vermieter bekommen, was tun?

8 Antworten

Vertragspartner für den Jobcenter ist der "Kunde".und nicht der Vermieter. Wenn diesem die Miete überwiesen wird, dann muss der "Kunde" ( Mieter) den Betrag an seinen Vermieter überweisen. Das dürfte doch klar sein. Woher soll der Vermieter denn die Miete bekommen, ausser von seinem Mieter ?

Da sollte man mit dem Vermieter ein Gespräch führen und den Sachverhalt klären.

Genauso verhält es sich damit, wenn das Amt zuviel Geld überwiesen hat. Man freut sich zwar über den Geldsegen, der steht ihm aber nicht zu. Man merkt doch, wenn da Zahlungen eingehen und weiss in aller Regel auch, ob da ein Fehler unterlaufen ist.

Man steckt das Geld ein und hofft, dass der Fehler nicht erkannt wird. Da es sich um Steuergelder handelt um die es da geht, muss eben genau geprüft werden, ob alles seien Ordnung hat. Dem Amt ist dieser Fehler aufgefallen und es fordert das zuviel gezahlte Geld zurück.

Normalerweise wäre der Empfänger verpflichtet, den Fehler dem Amt zu melden und nicht über Monate hinweg ,unberechtigt Geld zu kassieren.

Das Amt fordert nun das zuviel gezahlte Geld zurück und das ist rechtens.

Wenn es um die Zuordnung geht, wer da nun Schuld an der ganzen Sache trägt, so ist eindeutig der "Kunde" bei der Mietsache derjenige, der den Fehle gemacht hat.

Er hätte die Miete, die bei ihm eingegangen ist, sofort an den Vermieter überweisen müssen.

Im zweiten Fall wäre es vorteilhafter gewesen, den Fehler dem Amt mitzuteilen. Damit hätte man vermieden, dass ich da ein Schuldenberg aufbaut, der jetzt abgebaut werden muss.

Wenn a einer zur Rechenschaft zu ziehen ist, wäre das aus meiner Sicht der "Kunde".

Nur mal zur Rechtslage:

das Jobcenter hat keinen Vertrag mit dem Vermieter, deshalb haben die keine Verpflichtung die Miete an den Vermieter zu überweisen, WENN die das machen ist das ein Entgegenkommen - darauf hat der leistungsbezieher aber keinen Anspruch!

schließlich wäre eine Überweisung zum Vermieter doppelter Zeitaufwand … und bei 150-300 Kunden pro Sachbearbeiter und dementsprechend vielen Überweisungen müssen sich die leistungsbezieher da normalerweise selber drum kümmern

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn der Freund die Miete erhielt, dann kann er sie doch an den Vermieter überweisen. So ist es ja auch üblich.

Die Abmahnung kann der Vermieter zurücknehmen, wenn der Freund die Sachlage glaubhaft erklärt oder nachweist.

Wenn der Freund zu viel Geld für seine Kinder erhielt, dann kann er den überzahlten Betrag ja auch in einer Summe zurückzahlen. Warum in Raten?

Jobcenter verhalten sich genau so häufig falsch wie deren Kunden. Wer hier der "Übeltäter" ist, läßt sich aufgrund Deiner Angaben nur schwerlich beurteilen.

Entschuldigung beim Vermieter und die Miete überweisen. Fertig

Du bist der Vertragspartner des Vermieters und nicht das Jobcenter, Du bist für die pünktliche Zahlung der Miete verantwortlich, zumal die Miete ja an dich überwiesen wurde und man sollte schon wissen was man an Miete zu zahlen hat, demnach sollte man dann auch wissen für was das überwiesene Geld gedacht ist.

Dann überweist man die Miete erst einmal selber und klärt das ganze im nachhinein mit dem Jobcenter, damit es eben zu keinen Mietrückständen beim Vermieter führt.

Bei einem Betrag von über 4000 € handelt es sich ja um mehrere Monate, da ruft jeder klar denkende Mensch zumindest einmal beim Jobcenter an und erkundigt sich warum mehr Geld gezahlt wird, wenn man schon nicht von selber darauf kommt.