Ebay Verkauf Gewerbe?

4 Antworten

Kann man denn trotzdem als Privatverkäufer verkaufen und ein Gewerbe führen?

Nein.

Oder muss man sich ein Gewerblichen Account machen?

Selbstverständlich.

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Diese Leute nennt man Priverblich ;)

Manche davon finden sich ggf. irgendwann vor Gericht wieder wo dann ein Richter darüber entscheidet ob das Handeln gewerblich ausgelegt ist oder nicht.
Andere werden nie behelligt, weil: wo kein Kläger...

Neuware als Privatverkäufer ist schon sehr kritisch.

Beim einem Gewerbe hat man eine Gewinnerzielungsabsicht. Wenn man die 30 Euro Kosten hier gegenrechnet, dann würde man hier auf ca. 0 euro gewinn kommen, dann wäre es nur ein Hobby.

In der Praxis aber wird oft angenommen, dass man ab einer bestimmten Zahl von verkäufen gewerblich tätig ist. Da müsste man den Gegenbeweis erbringen.

Nehmen wir mal eine Hundezucht als Beispiel. Hier gilt auch, dass es ein Gewerbe ist, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Viele betreiben das aber als Hobby, wo die Kosten gerade die Einnahmen decken. Ab drei Hündinnen wird aber ein Gewerbe unterstellt, wo man dann den Gegenbeweis erbringen muss.

Leider ist die Rechtsprechung hierzu aber nicht eindeutig. So werden z.B. Solarstromanlagen , die Gewinn erzielen und nur eine kleine Grösse haben, gewerbrechtlich nicht als Gewerbe eingestuft, sondern als bagatellfälle.

Was Andere machen muß dir egal sein. Die fliegen früher oder später sowieso auf und haben dann Ärger an der Backe.

Ggf. kannst du solchen gewerblichen privaten Verkäufer melden.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.