Verkauf Küche?

7 Antworten

Du kannst keinen Vermieter zwingen, eine Wohnung mit einr Küche, für die ein bestimmter Preis erwartet wird, zu vermieten. Der Vermieter könnte einfach verlangen, dass ihr die Küche entfernt zum Auszugstermin.

Abgesehen davon sollte der Preis realistisch sein. Genau das möchte der Vermieter überprüfen.


Helena188 
Fragesteller
 16.04.2021, 14:22

ja aber er könnte es ja sagen und mit uns nicht den vertrag unterschreiben? also rechtlich wären wir nicht auf der sicheren Seite ? sondern er ?

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maja0403  16.04.2021, 14:27
@Helena188

Der Vermieter darf einen Nachmieter ablehnen und der darf entscheiden, ob ihr die Küche in der Wohnung lassen dürft oder nicht. Schon alleine aus dem Grund seid ihr nicht auf der sicheren Seite.

Wenn der Vermieter einen Nachweis möchte, möchte er vermutlich die Küche übernehmen und zum Bestandteil seines Mietvertrages machen. Das er einen Wertnachweis haben möchte ist verständlich.

Die Küche scheint über 2 Jahre alt zu sein. Wenn das eine Markenküche ist, die einen derartigen Verkaufspreis rechtfertigt, könnt ihr das bestimmt auch anderweitig nachweisen, indem ihr z.B. bei eurem damaligen Verkäufer mal nachfragt und der euch einfach bescheinigt, wie teuer so eine Küche war. Oder mit Unterlagen zu den Geräten dokumentieren, dass sie höherpreisig waren und so den Verkaufspreis rechtfertigen.

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Helena188 
Fragesteller
 16.04.2021, 14:37
@maja0403

Das Problem ist ... wir haben die Küche damals auch vom vormieter gekauft für 300€ aber mit der Vereinbarung das wir die Wände selber streichen was uns wiederrum 600€ gekostet hat.

Darauf hin mussten wir die Elektrogeräte selber austauschen sprich :
Herd plus Back - 750€

Spülmaschine - 300€

Süplbecken - 200€

Abzug über dem Herd = 200€

Kühlschrank = 400

Gesamt= 2750€ für alles und haben alles 3 jahre benutzt...

fand den preis für 2500€ nicht extrem hoch gesetzt für eine neue küche müssten sie 6000€ zahlen ...

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maja0403  16.04.2021, 14:56
@Helena188
fand den preis für 2500€ nicht extrem hoch gesetzt für eine neue küche müssten sie 6000€ zahlen ...

Du kannst doch nicht erwarten, für gebrauchte Geräte/Möbel fast den Neupreis zu erhalten. Der Wertverlust der Geräte ist wesentlich höher.

Für die Restwertermittlung deiner Geräte gibt es konkrete Rechenmodelle. Nach 3 Jahren beträgt der Restwert zwischen 40 und 50%.

Du hast 1650 Euro in die Geräte infestiert. Selbst wenn man nur 50% abzieht, bleiben noch 825 Euro.

Für die Küchenmöbel an sich wird es eher keinen Gegenwert mehr geben weil deutlich älter als 3 Jahre. Und die Kosten fürs Streichen kannst du niemandem anrechnen.
Ergo bist du mit 1000 Euro gut dabei.

Für eine Zeitwertermittlung findest du übrigens Seiten im Internet. Eine genaue Berechnung scheitert aber schon daran, dass du nicht weißt, wie alt die Möbel sind, die du vor 3 Jahren schon gebraucht gekauft hast.

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Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort zu zahlen (Zug um Zug).

Hattet ihr denn ueberhaupt vereinbart, dass ihr die Rechnung uebergeben muesst? Wenn naemlich nicht, hat der Kaeufer auch keinen Anspruch darauf.

Der Kaufvertrag über die Küche ist bindend, insbesondere was den darin vereinbarten Zahlungstermin des Kaufpreises bei Wohnungsübernahme durch den Nachmieter angeht!

Besteht auf Vertragserfüllung so wie im Vertrag steht.

Andere Rechte hat der Käufer auch nicht

Der Nachmieter hat einen Vertrag unterschrieben und muss sich auch daran halten. Wenn die Übergabe der Rechnung nicht Teil des Vertrags war, kann er die auch nicht verlangen.