Urlaub in einer Baeckerei?
Hallo zusammen.
Also ich bin festangestellt,in einer 6-Tage Woche,wobei ich dann einen Werktag frei habe. Somit ist das eine 5 Tage Woche oder irre ich mich?
Bei der Urlaubsplanung,muss ich fuer eine Woche 6 Tage streichen.
Ist das richtig?
3 Antworten
Vermutlich bezieht sich dein Urlaubsanspruch auf eine 6 Tage Woche (wie es das Bundesurlaubsgesetz auch vorsieht). Dann musst du fuer 1 Woche Urlaub auch 6 Urlaubstage opfern.
Der gesetzliche Mindestanspruch betraegt 24 Werktage Urlaub im Jahr. Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- oder Feiertage sind. Bei einer 5 Tage Woche wird das ueblicherweise auf 20 Arbeitstage Urlaub/Jahrumgerechnet. Dann werden fuer eine Urlaubswoche auch nur 5 Tage angerechnet. Ohne eine solche Umrechnung bleibt es aber bei 24 Werktagen im Jahr und somit 6 Urlaubstagen pro Urlaubswoche.
Aber wie dem auch sei, es muessen in jedem Fall mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr dabei herauskommen.
Wie lautet denn die fuer dein Arbeitsverhaeltnis geltende vertragliche (ggf. auch tarifvertragliche) Regelung zum Urlaubsanspruch?
§ 11 Urlaub
1. Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten für den Urlaub die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.
2. Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einmal Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
3. Der Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche Arbeitnehmer sind die Beschäftigten, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind.
Der Urlaub für Arbeitnehmer beträgt:
im 1. - 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit 28 Werktage
im 6. - 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit 30 Werktage
im 11. - 13. Jahr der Betriebszugehörigkeit 33 Werktage
ab 14 Jahre Betriebszugehörigkeit 36 Werktage
Stichtag für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist der 2. Januar des jeweiligen Jahres.
Zur Betriebszugehörigkeit zählt die im Betrieb verbrachte Zeit einschließlich der Ausbildungszeit.
Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zur Dauer von 12 Monaten gelten nicht als Unterbrechung der Beschäftigungszeit.
Urlaubsanspruch in Arbeitstagen in Werktagen bei wöchentlicher Arbeitszeit von
1 2 3 4 5 6 Tagen
28 5 9 14 19 23 28 Arbeitstage Urlaub
30 5 10 15 20 25 30 Arbeitstage Urlaub
33 6 11 17 22 28 33 Arbeitstage Urlaub
36 6 12 18 24 30 36 Arbeitstage Urlaub
Bereits am 1.1.2007 beschäftigte Mitarbeiter haben Bestandsschutz hinsichtlich des zu diesem Zeitpunkt erreichten Urlaubsanspruchs.
Anhang für alten Urlaub in Protokollnotiz
4. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte erhalten einen Zusatzurlaub von 6 Werktagen.
5. .Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
6. Im Jahr des Ein- oder Austritts besteht für den über den gesetzlichen Urlaub hinausgehenden Urlaub ein anteiliger Urlaubsanspruch.
Ein anteiliger Urlaubsanspruch kann erstmalig geltend gemacht werden nach dreimonatigem ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
7. Angebrochene Monate mit mehr als 14 Kalendertagen gelten für die Berechnung des Anteilsurlaubs als volle Monate
Ich denke,ich hab leider pech :(
Also betraegt dein Anspruch bei einer 6 Tage Woche 28 Arbeitstage/Jahr, bei einer 5 Tage Woche jedoch nur 23 Arbeitstage. Freie Tage zaehlen nicht als Urlaubstage, aber du hast dafuer auch keine 28 Tage im Jahr, sondern nur 23.
Urlaub wird in Wochen definiert. Ich habe 6 Wochen, da mein Job keine Arbeitswoche von 5 Tagen kennt, ist der Urlaub mit 7 Wochentagen definiert, alsl habe ich 42 Tage Urlaub. So einfach ist das.
Urlaub wird in Wochen definiert.
Wie kommst Du denn darauf, und wo soll das denn wohl stehen?
Nein. Dann mußt Du mehr Urlaubstage haben. Sonst hast Du zu wenig Urlaub.
Ich habe insgesamt 28 Tage.
Aber ich habe doch eigentlich eine 5 Tage Woche?!
Ich gehe nur 5 Tage i.d. Woche arbeiten.
Nein.
Also es heiszt,es ist eine 6 Tage Woche,ich gehe aber nur 5 arbeiten.
Dieser eine freie Tag ist mal Dienstags,mal Donnerstags oder wie auch immer. Sonntags habe ich grundsaetzlich frei.
Ich soll aber fuer meine Urlaubsplanung 6 Tage nehmen.
bspl: ich nehme die Woche vom 1.2-7.2 Urlaub,so werden mir vom 1. bis zum 6. die Urlaubstage angerechnet. Waere ich aber arbeiten,haette ich zwei Tage die Woche frei.
Ja damit hast du mir glaub ich schon geholfen. Schade. Es ist ein Manteltarifvertrag vom Bäckerhandwerk.