Urlaub beim Ausbildungswechsel?

4 Antworten

Hallo,

dir stehen mutmaßlich mindestens 20 Tage beim alten AG zu, ggf. sogar die vollen 29. Sollten dir vollen 29 zustehen, hast du vermutlich beim neuen AG gar keinen mehr... vielleicht noch einen. Stehen dir nur 20 beim alten AG zu, bleiben vermutlich max. 10 übrig für den neuen.

Du willst nun dafür sorgen, dass nicht dein alter, sondern dein neuer AG den Urlaub gewähren soll, weil du absichtlich beim alten weniger nimmst... das beinhaltet natürlich gleichzeitig die Möglichkeit, dass die Probezeit sehr früh beendet wird und du lange Urlaub hast.

Ansonsten halte ich es mit Familiengerd. Um exakte Berechnungen zu machen, benötigt man exakte Zahlen. Wann endet Vertrag 1, wann beginnt Vertrag 2. Wie hoch ist der Jahresanspruch in Vertrag 2 (ich tippe auf 30 Tage...)

LG, Chris


Ronaldo27 
Fragesteller
 10.02.2020, 21:59

Den ersten Vertrag würde ich zum 31.07.2020 kündigen und der neue beginnt am 12.08.2020.

Genau, 30 Tage...

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Funfroc  11.02.2020, 09:36
@Ronaldo27

Dann stehen dir im neuen Ausbildungsverhältnis lediglich 10 Tage zu, denn du bist nur 4 VOLLE Monate des Jahres in diesem Unternehmen.

Nun ist noch die Frage, ob in deinem alten Ausbildungsvertrag eine 12-tel Regelung besteht. Also, ob da irgendwo beim Urlaubsanspruch steht, dass bei unterjähriger Vertragsbeendigung der Anspruch nur für 1/12 pro Monat besteht.

Ist eine solche Regelung nicht enthalten, stehen dir beim alten AG die vollen 29 Tage zu. Nimmst du diese voll, hast du vermutlich beim neuen AG nur noch einen... oder gar keinen mehr, da bin ich nicht sicher, wie das gerechnet wird.

Natürlich kannst du hier nur 20 Tage nehmen... aber dein neuer Chef wird das im Zweifel nicht so toll finden.

Ist eine solche Regelung vorhanden, wären das theoretisch 29/12*7, also nur 17, praktisch sagt der Gesetzgeber aber, dass du mindestens den Anspruch des vollen Mindestjahresurlaubs hast. Dies wären also 4 Wochen = 20 Tage bei 5-Tage-Woche... dann würden dir also die 10 Tage zustehen.

Solltest du zu Beginn dieses Kalenderjahres minderjährig gewesen sein, steigt der gesetzliche Mindestanspruch beim alten AG wieder, was dann zu weniger Anspruch in der neuen Firma führt.

Du siehst, die Regelungen sind etwas komplexer, als du dir das vermutlich vorgestellt hast.

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Der letzte Satz ist grottenfalsch. Niemals üebrträgt der eine Arbeitgeber dem anderen DEINEN Urlaub. Weder in die eine noch in der andere Richtung.

Rechne die 29 Tage geteilt durch 12 mal 7 (bis Ende Juli dort beim alten beschäftigt??) , dann hast du deinen Urlaub bei dem jetzigen Arbeitgeber, der dir bis einschl. Ende Juli zusteht.

Bei dem neuen Arbeitgeber steht dir der Urlaub auch zu. Den weisst du schon, sonst kämst du nicht auf 13 tage. Den wirst du nicht sogleich nehmen können, wegen Probezeit. Steht aber in deinem neuen Arbeitsvertrag.


Familiengerd  10.02.2020, 17:38
Rechne die 29 Tage geteilt durch 12 mal 7 (bis Ende Juli dort beim alten beschäftigt??) , dann hast du deinen Urlaub bei dem jetzigen Arbeitgeber, der dir bis einschl. Ende Juli zusteht.

Das ist falsch, wenn das Ausbildungsverhältnis bei seiner Beendigung schon länger als 6 Monate bestanden hat.

In diesem Fall besteht beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen - mindestens den vollen gesetzlichen - Urlaub.

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Elizabeth2  10.02.2020, 17:53
@Familiengerd

Uiii, du hast absolut recht.

Allerdings fehlt dann doch der Hinweis drauf, dass der neue Arbeitgeber ihm dann keinen Urlaub mehr gewähren muss.

Was könnte man dem FS raten?

Urlaubsbescheinigung hat hohen Praxiswert

Allerdings hat der Arbeitgeber dem scheidenden Arbeitnehmer in diesem Fall durch eine entsprechende Urlaubsbescheinigung zu bestätigen, dass der volle Urlaubsanspruch bereits im laufenden Kalenderjahr gewährt worden ist. Diese Urlaubsbescheinigung soll der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber vorlegen, damit dadurch klargestellt ist, dass dem Arbeitnehmer nicht auch beim neuen Arbeitgeber für das auslaufende Kalenderjahr noch Urlaubsansprüche zustehen.   Die Urlaubsbescheinigung, die regelmäßig zu den Arbeitspapieren zählt, ist in dieser Situation aber auch das einzige praktisch bedeutsame Hilfsmittel, um Urlaub wirksam zu dokumentieren. Legt der neue Mitarbeiter die Urlaubsbescheinigung vor, kann der neue Arbeitgeber den bereits gewährten Urlaub im neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigen und wirksam Doppelansprüche des Arbeitnehmers ausschließen.

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Familiengerd  10.02.2020, 17:57
@Elizabeth2

Um dem Fragesteller konkret antworten zu können, müssen wir wissen:

>> Wann genau endet sein jetziges Ausbildungsverhältnis?

>> Wann genau beginnt sein neues Ausbildungsverhältnis?

>> Wie hoch ist der Jahresurlaubsanspruch im neuen Ausbildungsbetrieb?

Erst dann kann man genau sagen, welche (zeitanteiligen) Ansprüche jeweils bestehen, um sie gegeneinander aufrechnen zu können.

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Elizabeth2  10.02.2020, 18:11
@Familiengerd

Krass, herzlichen Dank! Ich werde es echt anders machen demnächst mit Zitat-Quellenangaben.

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Ronaldo27 
Fragesteller
 10.02.2020, 22:01
@Familiengerd

Genau, allerdings wurde mir gesagt, dass wenn ich diesen vollen Urlaub nicjt beanspruche, könnte ich diese restlichen Tage noch in das neue Ausbildungsverhältnis mitnehmen. Heißt, damit ich auf meine 13 Tage, die im Vertrag stehen, komme.

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Familiengerd  10.02.2020, 22:11
@Ronaldo27

Deine Frage kann man nicht konkret beantworten, wenn man das Verhältnis von Urlaub beim alten Arbeitgeber zu Urlaub beim neuen Arbeitgeber nicht kennt!!

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Ronaldo27 
Fragesteller
 11.02.2020, 00:58
@Familiengerd

Das Ausbildungsverhältnis will ich zum 31.07.2020 kündigen

die neue Ausbildung beginnt am 12.08.2020

im neuen Betrieb habe ich einen Anspruch auf 30 Urlaubstage

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Familiengerd  11.02.2020, 14:46
@Ronaldo27

Siehe unter meiner eigenen Antwort meine ausführliche Beschreibung, wie viele Tage Urlaub Du beim alten Betrieb nehmen kannst, um beim neuen Betrieb den ungekürzten Anspruch auf den anteiligen Urlaub zu haben!

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Meine Frage ist es, wie viele Tage darf ich beim alten Arbeitgeber bis August frei nehmen um noch die vollen 13 beim neuen zu kriegen.

Zur Beantwortung dieser Frage musst Du mehr Informationen liefern:

>> Wann genau endet Dein jetziges Ausbildungsverhältnis?

>> Wann genau beginnt Dein neues Ausbildungsverhältnis?

>> Wie hoch ist der Jahresurlaubsanspruch im neuen Ausbildungsbetrieb?

Beim alten Betrieb hast Du jedenfalls den vollen (mindestens gesetzlichen) Urlaubsanspruch, wenn das Ausbildungsverhältnis bei seiner Beendigung mehr als 6 Monate bestanden hat.

Im neuen Betrieb hättest Du dann allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr, es sei denn, der Urlaub dort wäre länger als bei jetzigen; dann bestünde ein zeitanteiliger Anspruch auf den Mehr-Urlaub.


Ronaldo27 
Fragesteller
 10.02.2020, 21:56

mir wurde beim neuen Betrieb gesagt, dass ich von der alten Arbeitsstelle ein Schreiben kriege. Dort soll ich eintragen wie viele Urlaubstage ich schon hatte eintragen kann.

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Familiengerd  10.02.2020, 22:08
@Ronaldo27

Der frühere Arbeitgeber muss Dir eine Urlaubsbescheinigung über bisher genommene Urlaubstage für den neuen Arbeitgeber ausstellen.

Das hilft aber nicht bei der Beantwortung Deiner Frage, wenn Du die weiteren Informationen nicht mitteilst.

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Familiengerd  11.02.2020, 14:44
@Ronaldo27
Das Ausbildungsverhältnis will ich zum 31.07.2020 kündigen
die neue Ausbildung beginnt am 12.08.2020
im neuen Betrieb habe ich einen Anspruch auf 30 Urlaubstage

Urlaubsanspruch beim alten Betrieb:

Ich gehe einmal davon aus, dass das bisherige Ausbildungsverhältnis schon seit 2019 besteht.

Damit hast Du bei Beendigung am 31.07. Anspruch auf den gesamten (mindestens aber den gesamten gesetzlichen) Jahresurlaub.

Berücksichtigt man nur den (rechnerischen) zeitanteiligen Anspruch, beträgt der für 7 Monate: 29 ./. 12 * 7 = 16,92 = 17 Tage.

Dabei ist nicht berücksichtigt, dass für Tage, die der Arbeitgeber dabei möglicherweise zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch (bist Du noch minderjährig?) gewährt, besondere Regelungen getroffen worden sein können (z.B. dass darauf nur Anspruch besteht, wenn das Verhältnis ungekündigt ist).

Urlaubsanspruch beim neuen Betrieb:

Das neue Ausbildungsverhältnis beginnt am 12.08.

Damit hast Du einen zeitanteiligen Urlaubsanspruch für 4 Monate (September bis Dezember), da der August kein voller Monat ist und Anspruch nur für volle Monate des Beschäftigungsverhältnisses besteht.

Der Anspruch beträgt also: 30 ./. 12 * 4 = 10 Tage.

Der Anspruch auf 12,5 = 13 Tage besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber auch für den nicht vollen Monat August Urlaubsanspruch entstehen lässt.

Ergebnis:

Wenn Du bei Deinem neuen Betrieb den vollen zeitanteiligen Urlaubsanspruch von 10 Tagen haben willst, darfst Du beim alten Betrieb nicht den vollen Urlaub nehmen, sondern nur 20 Tage: 30 - 20 = 10 Tage.

Gewährt Dir der neue Betrieb aber tatsächlich 13 Tage, die Du ungekürzt nehmen können willst, darfst Du beim alten Betrieb nur 17 Tage Urlaub nehmen (was dem bloß zeitanteiligen Anspruch entspricht): 30 - 17 = 13 Tage.

Du kannst also im alten Betrieb 20 bzw. 17 Tage Urlaub nehmen - je nachdem, ob Du im neuen Betrieb 10 oder tatsächlich 13 Tage Urlaub bekommst (in diese Tage ungekürzt beanspruchen willst).

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Wenn die 29 Tage für 12 Monate waren, stehen dir 7/12 zu also knapp 17 Tage (16,9)


Familiengerd  10.02.2020, 17:38

Das ist falsch, wenn das Ausbildungsverhältnis bei seiner Beendigung schon länger als 6 Monate bestanden hat.

In diesem Fall besteht beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen - mindestens den vollen gesetzlichen - Urlaub.

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Familiengerd  10.02.2020, 17:43
@XObelixxxx

Das ist richtig.

... wobei es dann darauf ankommt, wie hoch der Jahresurlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber ist.

Gewährt der mehr Urlaub als der alte Arbeitgeber, besteht ein zeitanteiliger Anspruch auf diesen Mehr-Urlaub.

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