Urlaubsübernahme bei Jobwechsel so korrekt?

3 Antworten

Ja, das siehst Du richtig.

Beim jetzigen AG erwirbst Du nach § 5 Abs. 1 c) Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs, was bei Dir 10 Urlaubstage ergibt.

Beim neuen AG erwirbst Du zwar nach sechs Monaten den vollen Urlaubsanspruch, da § 6 Bundesurlaubsgesetz aber Doppelansprüche ausschließt, hast Du dann einen Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen was 8/12 des Urlaubsanspruchs sind.

https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-uebertragen/#Ist_eine_Uebertragung_vom_Urlaub_auf_einen_neuen_Arbeitgeber_moeglich


baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 10:05

Was ist wenn ich beim alten Arbeitgeber aber keinen Urlaub nehme? Wenn ich verpflichtet bin beim alten Job Urlaub zu nehmen macht diese ganze 6 Monatsregelung doch null sinn....

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Hexle2  03.03.2022, 10:34
@baboboyman2

Wenn Du beim alten AG keinen Urlaub mehr nimmst, muss er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden.

Warum soll die Sechs-Monats-Regel keinen Sinn machen?

Wenn z.B. ein seit Januar arbeitsloser AN im Mai einen Job bekommt, hat er nach sechs Monaten Anspruch auf den Jahresurlaub und nicht nur auf 8/12.

Ebenso verhält es sich, wenn ein AN in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, weil er z.B. in Rente geht, eine Weiterbildung/Ausbildung macht.

Diese Regelung ist nicht dazu da, einem neuen AG den kompletten Jahresurlaub "aufs Auge zu drücken".

Könnte ein AN die Urlaubstage vom alten zum neuen AG mitnehmen, würde so mancher AG seinem MA bis zum Ende der Kündigungsfrist keinen Urlaub mehr geben. Da müsste er kein Urlaubsentgelt bezahlen und der andere AG hätte die ganzen Kosten.

Da bräuchte man auch den § 7 Abs. 4 BUrlG nicht der besagt, dass nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden muss.

Davon mal abgesehen, ich habe diese Gesetze nicht gemacht, ich versuche nur, sie zu erklären.

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baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 10:51
@Hexle2

Damit wird dann jede Urlaubsplanung komplett hinfällig. Wenn ich 4 Wochen Urlaub gebucht hab weil ich davon ausgegangen bin 30 Tage Urlaub im Sommer zu haben, sich dann aber Jobmäßig etwas neues Entwickelt hat, was dann aber dazu führt das ich im Sommer anstatt 30 nur 20 Tage Urlaub haben und die restlichen 10 Tage Urlaub völlig ungeplant und sinnlos irgendwann vor dem Jobwechsel nehmen muss.....

Wer hat sich den Mist ausgedacht?

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Hexle2  03.03.2022, 11:07
@baboboyman2

Frag den Gesetzgeber, ich kann nichts dafür, ich kann Dir nur die Rechtslage erklären

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Familiengerd  03.03.2022, 11:17
Ja, das siehst Du richtig.

Das kann man anzweifeln.

Beim neuen AG erwirbst Du zwar nach sechs Monaten den vollen Urlaubsanspruch, da § 6 Bundesurlaubsgesetz aber Doppelansprüche ausschließt, hast Du dann einen Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen was 8/12 des Urlaubsanspruchs sind.

Nach (angeblich) "herrschender Meinung" (siehe https://kliemt.blog/2021/06/01/was-passiert-mit-den-urlaubsanspruechen-bei-einem-arbeitgeberwechsel/ Abschnitt "Wechsel des Arbeitgebers im ersten Halbjahr") hat ein Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel in der 1. Jahreshälfte aber ein Wahlrecht, ob er beim "alten "Arbeitgeber den zeitanteiligen ganz oder teilweise Urlaub nimmt bzw. sich auszahlen und auf den Urlaub beim neuen Arbeitgeber anrechnen lässt oder beim neuen Arbeitgeber den vollen (mindestens gesetzlichen) Urlaub beansprucht.

Denn das Gesetz sagt nichts direkt dazu, ob der Arbeitnehmer verpflichtet wäre, seinen zeitanteiligen Urlaub beim "alten" Arbeitgeber tatsächlich zu nehmen oder sich auszahlen zu lassen.

Rechtlich kompliziert kann es werden, wenn der frühere Arbeitgeber nicht oder nicht in vollem Umfang den (anteilig) entstandenen Urlaubsanspruch erfüllt bzw. abgegolten hat. Insoweit ist umstritten, ob der Arbeitnehmer vom ehemaligen Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen oder bei dem Folgearbeitgeber den Anspruch auf bezahlte Freistellung geltend machen kann. Nach herrschender Meinung steht dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zu.

(Quelle: siehe Link oben)

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Natürlich hast du im neuen Job nicht den Urlaub aus dem alten. Wieso sollte deine neue Firma den Urlaub deiner alten bezahlen?

Du hast 30 Urlaubstage und für das erste Jahr eben Anteilig also 2,5 Urlaubstage pro Monat den du angestellt bist in dem Jahr. (so c.a.)

Im alten ist es genau so. Für die Zeit die du noch im alten Job bist hast du Anteilig Urlaub den musst du auch nehmen bevor du wehcselst oder bekommst Ihn dann ausbezahlt

Also wenn du im Mai wechselst hast du im neuen Job wie du richtig erkennst 20 Tage Urlaub. Was im Job davor war ist irrelevant. Aber klär das mit deinem neuen Arbeitgeber manche Arbeitgeber trotzdem vollen Urlaub im ersten Jahr wenn man bis zu einem gewissen Datum einsteigt.


baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 09:09

Und was ist mit der Regelung voller Urlaubsanspruch ab 6 Monate......?

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Osterkarnigel  03.03.2022, 09:10
@baboboyman2

Der volle Jahresurlaub wird erstmalig „nach sechsmonatigem Bestehen“ des Arbeitsverhältnisses erworben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die zu Beginn der zweiten Jahreshälfte ein Arbeitsverhältnis beginnen, während der ersten sechs Monate noch keinen Urlaubsanspruch haben, sondern erst nach diesem Zeitraum.

Klingt eher so als hättest du gar kein Sommer Urlaub ;) aber klär sowas mit deinem neuen Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung. Längerer Sommerurlaub fällt aber vermutlich so oder so aus. Im Juli hast du nur 7,5 Tage angesammelt und in der Probezeit bekommt man selten arg viel mehr als das was man angesammelt hat.

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baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 09:13
@Osterkarnigel

Häh, ich starte doch in der ersten Jahreshälfte. Nach dieser Logik habe ich dann ab November urplötzlich meinen vollen Urlaubsanspruch und 30 Tage Urlaub für den Rest des Jahres.

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Osterkarnigel  03.03.2022, 09:17
@baboboyman2

Du bekommst pro Monat c.a. 2,5 Tage Urlaub. Das heißt Mai, Juni, Juli sind zusammen 7,5 Tage wenn du also Ende Juli Urlaub machen willst hast du 7,5 Tage Urlaub zur Verfügung. Da du in der Probezeit bist sind Unternehmen da etwas geizig mit dem Urlaub heißt du wirst kaum mehr bekommen als diese 7,5 Tage.

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Osterkarnigel  03.03.2022, 09:26
@baboboyman2

Klar erklärt exakt das von dir beschrieben.

Aber egal dann ignorier den Link ist sind 2 Sachen die absolut normal sind.

  1. Du bekommst nicht die vollen 30 Tage wenn du nicht die vollen 12 Monate in dem Unternehmen arbeitest.
  2. In der Probezeit kannst du nicht dein Vollen Urlaub nehmen sondern meist nur Anteilig.

Das sind absolut normale Vorgänge die praktisch bei jedem neuen Job so oder so ähnlich ablaufen.

Aber gut du musst mir ja nicht glauben du wirst es ja dann sehen.

Und ich sag deswegen rede mit deiner neue Firma weil natürlich wenn dein Chef nachher sagt klar kein Problem du kannst 3 Wochen frei nehmen im Sommer ist egal was im Vertrag steht weil dein Chef das ja freigibt. Wenn du die Vertraglichen Regelungen exakt erklärt haben willst frag dein HR / Personalwesen.

Eine andere Antwort wirst du auch von anderen Leuten hier nicht bekommen.

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baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 09:58
@Osterkarnigel

In dem Link wird ausschließlich der Fall bei Wechsel in der zweiten Jahreshälfte behandelt. Nach weiterem Einlesen sieht es wohl so aus. Die ersten 6 Monate habe anteilig Anspruch auf Urlaub. Ab dem 7ten Monat dann den vollen Anspruch abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage beim alten Arbeitgeber. Habe ich beim alten Arbeitgeber keinen Urlaub genommen hätte ich ab November nach ablaufen der probezeit anspruch auf 30 Tage Urlaub.

Wenn du das anders siehst dann bitte auch mit Begründung und nicht mit "Ist halt so".

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Osterkarnigel  03.03.2022, 10:07
@baboboyman2

Ich hab dir das nun ungefähr 5 mal begründet. Was bei deinem alten Arbeitgeber war ist irrelevant. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub aus deinem bisherigen Job.

Mit Jahreshälfte darfst du nicht Januar bis Juni denken sondern Jahreshälfte sind einfach die 6 Monate Probezeit.

Mit Vollem Anspruch ist damit nicht gemeint die 30 Tage sondern voller Anspruch meint hier das du deinen Gesamten Verfügbaren Urlaub nehmen kannst. In deinem Fall dann eben die 20 Tage. Anteilig heißt das du nur den Anteilig erworbenen nehmen kannst also in den ersten 6 Monaten 2,5 Tage pro Monat den du da bist.

Mai: 2,5

Juni: 5 - Was du schon genommen hast

Juli: 7,5 - Was du schon genommen hast

August: 10 - Was du schon genommen hast

September: 12,5 - Was du schon genommen hast

Oktober: 15 - Was du schon genommen hast.

November: 20 - Was du schon genommen hast

Dezember: 20 - Was du schon genommen hast.

Neues Jahr dann:

Januar: 30 Tage + Resturlaub vom Vorjahr wenn bei dir Möglich.

.....

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baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 10:48
@Osterkarnigel

Wie gesagt, damit fällt also jede Urlaubsplanung weg. Was ist mit den die schon Urlaub gebucht haben? Anstatt in der zweiten jahreshälfte 30 urlaubstage zu haben, habe ich nun nur 20 Urlaubstage. Wer hat sich den Mist denn ausgedacht?

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Osterkarnigel  03.03.2022, 10:54
@baboboyman2

Naja was soll ich sagen das ist absolut üblich und völlig normal und sollte auch jedem klar sein der mal 5 Minuten drüber nachdenkt warum das so ist.

Deswegen spricht man sowas ja auch bei der Einstellung an. Hören Sie ich bin bereit bei Ihnen anzufangen ich habe aber im Juni bereits gebuchten Urlaub den will ich war nehmen....

Man genau so bei der Einstellung verhandeln das man die vollen 30 Tage hat aber das muss man halt dann auch tun.

Aber um dich zu beruhigen. Das sind erstmal nur die vertraglichen Regelungen. Wie es dann in der Realität aussieht ist oft nochmal anderst. Wenn man mit seinem Vorgesetzten spricht bekommt man normal den Urlaub auch früher aber mehr als die 20 Tage wirst du halt vermutlich nicht bekommen.

Deswegen das was ich schon 5x gesagt hab. Sprich mit deinem neuen Arbeitgeber darüber

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baboboyman2 
Fragesteller
 03.03.2022, 10:58
@Osterkarnigel

Das ist doch genau das einzige Problem. Das ich nicht mehr als 20 tage bekomme. Ich habe bis Mai keinen Urlaub geplant um dann im Sommer einen langen Urlaub zu machen. Jetzt muss ich aber ohne das mir das irgendwas bringt gezwungenermaßen 10 Urlaubstage quasi sofort nehmen für die ich garkeine Verwendung habe. Und diese fehlen mir dann im Sommer wenn ich sie brauche. Völlig sinnlos.

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Osterkarnigel  03.03.2022, 11:03
@baboboyman2

Naja darüber hättest du dir halt Gedanken machen müssen bevor die Firma wechselst oder das eben beim wechseln Ansprechen müssen. Ein Kollege von mir hat seinen geplanten Urlaub nehmen können aber eben dann eine Woche davon als unbezahlten Sonderurlaub.

Es ist doch absolut logisch das dein neuer Arbeitgeber nicht den Urlaub von deinem alten bezahlt. Warum sollte er auch?

Du findest es sinnlos weil es in dem Fall dich trifft. Aber der Ablauf ist absolut logisch und Verständlich wenn man darüber nachdenkt und es nicht nur aus eigener Perspektive betrachtet.

Also falls du was gebucht hast würde ich dir dringend raten zu prüfen ob du das stornieren kannst und / oder mit deinem neuen Arbeitgeber sprechen ob und wie du den Urlaub war nehmen kannst.

Wenn du nun wartest hast du im Dümmsten Fall nachher das Problem das du den Urlaub bezahlen musst aber nicht hin fahren / fliegen kannst.

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Familiengerd  03.03.2022, 11:23
Also wenn du im Mai wechselst hast du im neuen Job wie du richtig erkennst 20 Tage Urlaub. Was im Job davor war ist irrelevant.

Das ist so nicht richtig! Im neuen Job besteht in diesem Fall zunächst einmal der volle (mindestens gesetzliche) Urlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis bis zum Jahresende mehr als 6 Monate bestanden haben wird. Und "irrelevant" ist das, was bezüglich des Urlaubs im vorherigen Job war, ganz sicher nicht!

Nach "herrschender Meinung" (siehe https://kliemt.blog/2021/06/01/was-passiert-mit-den-urlaubsanspruechen-bei-einem-arbeitgeberwechsel/ Abschnitt "Wechsel des Arbeitgebers im ersten Halbjahr") hat ein Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel in der 1. Jahreshälfte aber ein Wahlrecht, ob er beim "alten "Arbeitgeber den zeitanteiligen ganz oder teilweise Urlaub nimmt bzw. sich auszahlen und auf den Urlaub beim neuen Arbeitgeber anrechnen lässt oder beim neuen Arbeitgeber den vollen (mindestens gesetzlichen) Urlaub beansprucht.

Denn das Gesetz sagt nichts direkt dazu, ob der Arbeitnehmer verpflichtet wäre, seinen zeitanteiligen Urlaub beim "alten" Arbeitgeber tatsächlich zu nehmen oder sich auszahlen zu lassen.

Rechtlich kompliziert kann es werden, wenn der frühere Arbeitgeber nicht oder nicht in vollem Umfang den (anteilig) entstandenen Urlaubsanspruch erfüllt bzw. abgegolten hat. Insoweit ist umstritten, ob der Arbeitnehmer vom ehemaligen Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen oder bei dem Folgearbeitgeber den Anspruch auf bezahlte Freistellung geltend machen kann. Nach herrschender Meinung steht dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zu.

(Quelle: siehe Link oben)

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Das siehst du richtig,den alter AG und neuer AG(Urlaub kostet ja den AG Geld so gesehen)haben nichts miteinander zu tun,normal,also gesetzlich erwirbst du die Tage im ersten Jahr pro Monat,bei 30 Urlaubstagen glaube 2,4 im Monat.Hast du jetzt noch Urlaubsanspruch über muss dein alter AG dies vergüten wenn du ihn nicht nehmen kannst,hiermit könntest du unbezahlt,nach Absprache mit dem neuen AG,Urlaub nehmen und voila, hättest du den Ausgleich.Du bist hier aber auf den guten Willen deines neuen AG angewiesen,klappt aber meist.

Hoffe konnte helfen, schönen Urlaub😉😊

Woher ich das weiß:Berufserfahrung