Urlaub als Lehrer: Kann ich als Lehrer in den Herbstferien verreisen?
Liebe Community,
ich habe mich als Quereinsteiger für eine Lehrstelle beworben und diese auch bekommen. Nach den Sommerferien 2020 werde ich also als Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule arbeiten.
Nun meine Frage: Ich habe Ende 2019 einen 10tägigen Urlaub im Herbst 2020 gebucht. Dieser Urlaub fällt in die Herbstferien. Kann ich den Urlaub wahrnehmen oder kommt es häufig vor, dass man als Lehrkraft auch in den Schulferien in der Schule anwesend sein muss (Vorbereitung oder Kontrollen von Klassenarbeiten, etc. kann man ja theoretisch auch zuhause oder am Urlaubsort vornehmen)?
Villt. gibt es ja die ein oder andere Lehrkraft unter euch, die mir weiterhelfen kann.
Viele Grüße
4 Antworten
Wann Du Urlaub nimmst, musst Du mit der Schulleitung besprechen. Du hast jedoch keinen Anspruch darauf, dass Du einen Urlaub, den Du schon lange vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages gebucht hattest, auch zur gewünschten Zeit nehmen kannst. Mal ganz abgesehen davon, macht es keinen sehr guten Eindruck, wenn Du nur wenige Wochen nach Arbeitsbeginn gleich Urlaub nehmen willst.
In den Herbstferien kannst du kommentarlos in Urlaub fahren - vorausgesetzt, dass kein Schultag dafür beansprucht wird. Beim Schulleiter hinterlässt du lediglich eine Möglichkeit (Handynummer reicht), mit der du erreichbar bist.
Was die Bereitschaft in den Ferien betrifft: Das gilt für die letzte Woche der großen Ferien, da dann Planungskonferenzen für das neue Schuljahr laufen.
Hallo,
auch Lehrer haben einen begrenzten Urlaubsanspruch, der nicht gleichzusetzen ist mit den Ferien. Wie das bei deiner Schule geregelt ist, solltest du bei deiner Schule in Erfahrung bringen.
Vor allem aber, wäre das eine Sache gewesen, die man im Bewerbungsgespräch klären sollte, spätestens vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Denn sollte für die Zeit der Urlaub nicht (oder nicht vollständig) möglich sein, ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir diesen zu gewähren - zumal du unter Umständen bis dahin ja nicht nötigen Tage an Urlaubsanspruch zusammen hast.
LG, Chris
Das wird gehen. Wenn du deine Arbeiten gut einteilen kannst. Aber ob du nun darfst, wegen Corona ist fraglich.