Unterhaltsvorschuss obwohl Vater zahlfähig ist?
Guten Tag,
mein Sohn ist 16 Monate alt und ich bekomme seit Anfang an Unterhaltsvorschuss.
Der Vater konnte es wohl nie zahlen, er verdient ca 1,200-1,400€ Netto.
Dennoch finde ich es sehr eigenartig. Er „gönnt“ sich (so nennt er es immer), sich immer wieder etwas. Sei es direkt 3 neue Paare Markenschuhe, Möbel hier und da, da ein Markengerät, jetzt wird überlegt sich ein neues Auto zu holen.
Ich denke er hat viel beseite gelegt, so dass es nicht auf dem Konto liegt.
Ist das denn so rechtens? Oder ist er einfach nur Klug??
Nach zwei Anfragen beim Jugendamt hat sich bis heute nichts getan. Ein Vater sollte den Unterhalt zahlen und ich weiß das er es kann. Ich bin mit ihm gut im Kontakt aber ich hab langsam keine Lust mehr mir das mit anzusehen, dieses geprotze anzuhören und die Klappe zu halten.
1 Antwort
Beim Bezug von Unterhaltsvorschuss geht der Anspruch des Kindes in Höhe des bewilligten Unterhaltsvorschusses auf das Land über (Paragraph 7 UVG). Das heißt, dass es dem Land (bzw. dessen Vertreter) obliegt, ob und in welcher Höhe eine Forderung eröffnet wird. Der betreuende Elternteil hat kein Auskunftsrecht, ob eine Forderung durch die Behörde erhoben wird.
Solltest du der Meinung sein, dass Unterhalt zahlbar wäre, hast du unabhängig vom Unterhaltsvorschuss die Möglichkeit weitergehende Ansprüche des Kindes geltend zu machen und durchzusetzen. Dies kann eigenständig, via Rechtsanwalt oder Beistand gemacht werden. Sollte es zu einem familiengerichtlichen Verfahren kommen, ist Rechtsanwalt oder Beistand Pflicht.