Unterhaltsvorschuss obwohl Vater zahlfähig ist?

1 Antwort

Beim Bezug von Unterhaltsvorschuss geht der Anspruch des Kindes in Höhe des bewilligten Unterhaltsvorschusses auf das Land über (Paragraph 7 UVG). Das heißt, dass es dem Land (bzw. dessen Vertreter) obliegt, ob und in welcher Höhe eine Forderung eröffnet wird. Der betreuende Elternteil hat kein Auskunftsrecht, ob eine Forderung durch die Behörde erhoben wird.

Solltest du der Meinung sein, dass Unterhalt zahlbar wäre, hast du unabhängig vom Unterhaltsvorschuss die Möglichkeit weitergehende Ansprüche des Kindes geltend zu machen und durchzusetzen. Dies kann eigenständig, via Rechtsanwalt oder Beistand gemacht werden. Sollte es zu einem familiengerichtlichen Verfahren kommen, ist Rechtsanwalt oder Beistand Pflicht.