Unterhaltsgeld?

2 Antworten

Der Unterhalt richtet sich nach deinem bereinigten Netto.

Natürlich wird der Mindestunterhalt (in diesem Fall) gefordert, wenn du leistungsfähig bist.

Das du andere Verpflichtungen hast, ist in deinem Selbstbehalt in Höhe von 1450 EUR eingerechnet.

Ich nehme ja mal an, dass das Amt die Berechnung anhand deiner Einkommensunterlagen durchgeführt und unter Berücksichtigung von Kind Nr. 3.

Du hast gegenüber den Kindern zudem eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass du ALLES dafür tun musst den Mindestunterhalt zu erbringen.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Und bevor der Steuerzahler für deine Kinder aufkommt, wird eben geschaut ob du als Unterhaltsverpflichteter in der Lage bist den Unterhalt zu entrichten.


Archange03 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 21:24

Ich verdiene Netto 1900 bis 2000! Monatlich

Kessie1  28.04.2024, 21:28
@Archange03

Und deine Einkommensunterlagen wurden demzufolge noch nicht dem Amt vorgelegt?

Dann solltest du denen mitteilen, dass du ja 3 Kinder hast und man möge eine entsprechende Rechnung vornehmen. Je nachdem kann es natürlich auch noch sein, dass man dir ein fiktives Einkommen unterstellt. Das würde z.B. passieren, wenn es dir neben deinem Hauptjob och möglich wäre z.B. einen Minijob anzunehmen. Bis 48 Stunden die Woche sind drin...

Es liegt nun also an dir anhand der Unterlagen und der Unterhaltsverpflichtung gegenüber des 16 jährigen (die nun auch sinkt, da alle drei Kinder vor dem Gesetz gleich sind) das Ganze vernünftig berechnen zu lassen.

Und selbst wenn man dir einen Minijob anrechnen könnte, würdest du zum Mangelfall werden mit 3 Kindern.

Ist nicht möglich das wird anhand einer Tabelle und abhängig der Höhe deines Einkommens errechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig