Unfall mit Firmenwagen?
Meine Mama arbeitet bei einem Essens Lieferanten und hatte mit dem Wagen zum Essen ausliefern einen Unfall der Teil Teil Schuld ist und soll jetzt für den Schaden fast 5000 Euro bezahlen bei der Versicherung vom anderen Unfall Opfer. Bezahlt das nicht eigentlich der Arbeitgeber wenn das mit ihren Wagen wahr, weil eigentlich ist sie doch wenn sie auf arbeit ist über die Arbeit versichert oder
3 Antworten
Wenn das ein offizielles Firmenfahrzeug ist hat deine Mutter mit dem Schaden erst mal insoweit nix zu tun, als das die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt.
Unter bestimmten Umständen ( Fahrlässigkeit / Vorsatz ) kann der Arbeitnehmer tatsächlich zu einem Teil oder vollständig in Haftung genommen werden.
Kommt es im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zu Schäden, die durch den Mitarbeiter verursacht wurden, greift die „privilegierte Arbeitnehmerhaftung“ bzw. der „innerbetriebliche Schadensausgleich“. Gesetzliche Grundlage ist neben dem Arbeitsrecht vor allem auch das Zivilrecht (v. a. § 276 und § 823 BGB). Das gilt auch bei Dienstfahrzeugen und ist abhängig vom Verschuldungsgrad des Arbeitnehmers. Demnach wird geprüft, ob der Mitarbeiter fahrlässig gehandelt hat und zu welchem Grad. Man unterscheidet folgende wesentliche Haftungsstufen:
Leichte Fahrlässigkeit: Die Haftung für den Unfall liegt beim Arbeitgeber.
Mittlere Fahrlässigkeit: Hier liegt eine Haftungsteilung vor. Meist muss der Arbeitnehmer einen Selbstbehalt (meist zwischen 500 und 1.000 Euro) im Rahmen der Vollkaskoversicherung tragen. Den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Ist keine Vollkaskoversicherung vorhanden, richtet sich der Anteil des Arbeitnehmers an der Gesamthöhe des Schadens.
Beispiel für mittlere Fahrlässigkeit: verschuldeter Unfall nach einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Schwere Fahrlässigkeit: Hier übernimmt der Arbeitgeber keine Haftung mehr und der Arbeitnehmer haftet voll für den entstandenen Schaden. Ausnahme: Die Schadenssumme übersteigt das Einkommen des Arbeitnehmers. Dann kann die volle Kostenübernahme nicht mehr gewährleistet werden und der Arbeitgeber muss anteilig zahlen.
Beispiel für grobe Fahrlässigkeit: Trunkenheit am Steuer.
Vorsatz: Die Haftung liegt hier ebenfalls im vollen Umfang beim Arbeitnehmer. Dieser hat den Unfall dann wissentlich und willentlich verursacht.
Für den Schaden des anderen ist die Kfz Haftpflicht des Wagens zuständig.
Für den Schaden am Wagen ist die Vollkasko zuständig. Ob Mutti hier (anteilig) haftet, kommt auf den genauen Schadenhergang und somit Grad der Fahrlässigkeit an.
Na sie ist bei grün über die Ampel gefahren und das unfall Gegner über rot und er behauptet er wäre bei grün gefahren und der Zeuge von meiner Mama hat erst gesagt er hat es gesehen das es grün war bei meiner mama und bei ihm rot und jetzt im Nachhinein sagt er dass er sich nicht mehr ganz sicher ist
meiner bescheidenen Meinung nach ist man nur ab grober Fahrlässigkeit bei einem Schaden mit einem Firmenauto haftbar.
Ich würde auf der Stelle kündigen und den Arbeitgeber notfalls vor Gericht ziehen.
Arbeiten würde ich für so einen nicht mehr
Das reicht aber nicht, um ihr grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Auch wenn es 50 :50 ist muss sie da nichts persönlich zahlen.
Na sie ist bei grün über die Ampel gefahren und das unfall Gegner über rot und er behauptet er wäre bei grün gefahren und der Zeuge von meiner Mama hat erst gesagt er hat es gesehen das es grün war bei meiner mama und bei ihm rot und jetzt im Nachhinein sagt er dass er sich nicht mehr ganz sicher ist