Unbemerkter Fahrerflucht Probezeit?

7 Antworten

Man kann aufgrund der mutmaßlichen Unfallsituation und den Schadensbildern an den beteiligten Fahrzeugen recht gut feststellen, ob die beteiligten Fahrer den Unfall bemerkt haben müssen. Ad hoc ist es aber schwer nachvollziehbar, dass deine Freundin eine Fahrzeugberührung auf einer Schnellstraße nicht bemerkt haben will.
Die Polizei wird nun die Unfallspuren untersuchen und ggf. wird ein Sachverständiger klären, ob überhaupt eine Fahrzeugberührung stattgefunden hat und - wenn ja - ob diese für die Fahrerin spürbar gewesen sein musste.

Wenn es eine Fahrzeugberührung gab und sie diese bemerkt haben muss, wird sie vermutlich erfolgreich wegen "Fahrerflucht" angeklagt. Die Konsequenzen einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kann man leicht ergoogeln.

Unbemerkte Fahrerflucht wird nicht milder bestraft, wie kommst du darauf? Gibt's gar nicht. Ganz einfach deshalb, weil dann jeder behaupten würde, er hätte nichts gemerkt.

Strafe muss man abwarten. Kommt auf den Sachverhalt und die Schäden an.

Als PZM wird Stufe 2 mit freiwilliger verkehrspsychologischer Schulung fällig.

Hat sie das Aufbauseminar (gehört ja zur verlängerten Probezeit) noch nicht gemacht, bleibt es bezüglich der PZM folgenlos.

Gruß S.


hierBinich1 
Fragesteller
 16.03.2023, 22:49

Sie meinte sie hätte schon mal ein Aufbauseminar gemacht. PZM und die Stufen sagen wir leider nichts :D bin Gott sei Dank lange schon aus der Probezeit ohne Probleme raus.

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Es gibt öfters Situationen, wo man nicht bemerkt, dass man einen Schaden verursacht hat. Daher empfehle ich, schnellstens einen Rechtsanwalt (Verkehrsrecht) aufzusuchen und mit diesem den Sachverhalt zu besprechen und diesen auch zur polizeilichen Vernehmung mitzunehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Da ich weiß, dass unbemerkte VU milder bestraft wird.

Nein, eine "unbemerkte VU-Flucht" wird überhaupt nicht bestraft. Eine unbemerkte VU-Flucht kann schon denklogisch nicht vorsätzlich erfolgt sein, Vorsatz ist aber zwingendes Tatbestandsmerkmal, eine fahrlässige VU-Flucht gibt es nicht. Folglich gibt es keinen Straftatbestand.

Wenn nicht zur Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht feststeht, dass deine Freundin den Unfall bemerkt hat und vorsätzlich geflohen ist, kann sie nicht verurteilt werden.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

hierBinich1 
Fragesteller
 17.03.2023, 00:31

Danke dir vielmals 🙏🏼

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unbemerkt, wenn sich beide Fahrzeuge berührt haben, kann man das ausschließen, dafür sind zuviele Unbekannte. eine Berührung hinterlässt Spuren; dafür gibt es Experten Gutachter genannt

ohne Berührung, auch das kann strafrechtliche Folgen haben; kann unter Nötigung laufen