Überweisung trotz mangelnder Deckung - was passiert?
Ein Girokonto weist nur noch geringes Guthaben auf. Ein Dispo wird nicht ei geräumt. Da getätigte Überweisungen / Zahlungen per externem Dienstleister offenbar am Wochenende nicht verbucht werden, bleibt das Guthaben trotz durchgeführter Zahlung dasselbe. So lassen sich immer wieder weitere Zahlungen durchführen. Nun wird erst nach dem Wochenende die Abrechnung erfolgen, dann wird das Guthaben auf dem Konto nicht für die durchgeführten Zahlungen ausreichen - was geschieht? Rutscht das Konto ins Minus? Werden die Zahlungen an den Dienstleister zurückgereicht, sodass bei diesem eine Differenz entsteht?
Ich wüsste auf diese Frage keine Antwort. Nun seid ihr dran.
3 Antworten
Wenn es keinen genehmigten Dispositionskredit gibt, kann das teuer werden. Im schlimmsten Fall werden die Zahlungen gar nicht durchgeführt, und die erhältst zusätzlich noch Gebührenrechnungen von den Gläubigern.
Du solltest lernen, nicht mehr Geld auszugeben, als dir zur Verfügung steht.
Ich bin nicht betroffen. Daher schrieb ich ja: ich wüsste keine Antwort darauf.
Also verweigert die Bank die Zahlungen, diese gehen an den Dienstleister zurück und dieser wiederum wird die ausstehenden und nicht getilgten Zahlungen geltend machen wollen?
"was geschieht? Rutscht das Konto ins Minus?" Nein, ohne Dispo kann das Kontro nicht ins Minus.
Werden die Zahlungen an den Dienstleister zurückgereicht, sodass bei "diesem eine Differenz entsteht?" Auch nein, somdern die ganze Überweisung wird storniert, wenn die schon durchgefühert war, wird komplett zurückgebucht und du bekommst neben den dann anfallenden Mahnungen des Zahlungsempfänger noch eine Rücklastgebühr aufgebrummt. Ist es z.B. eine Zahlung für deinen Internet-Zugang kann dieser dann auch noch gesperrt werden, ist es die Stromrechnung, können die auch dich abschalten, und die Wiedereinschaltung zahlst du nach begleichen der Rechnung auch noch, so um die 100 Euro.
Duch, bist du, denn dieser Zahlungs-Dienstleister wird dir das in Rechnung stellen, weil deine Bank das zuerst an diesen gezahlte Geld gleich zurückfordert-
Wenn das Konto nicht gedeckt ist, wird die Bank die Überweisungen nicht ausführen.
Möglicherweise werden am Montag noch mögliche Zahlungseingänge abgewartet, aber wenn es keine gibt, wird die Ausführung der Aufträge abgelehnt und der Kunde darüber informiert.
Heisst, die bereits getätigten Zahlungen landen wieder beim Zahlungsdienstleister, da die Bank die Überweisungen verweigern wird? Sodass beim Dienstleister eine Schuld entsteht?
Da wurde nichts "getätigt".
Der Bank wurden Überweisungsaufträge erteilt, und die Bank wird diese Aufträge am Montag bearbeiten und entweder ausführen oder ablehnen.
Der "Dienstleister" hat dann vermutlich eine offene Forderung, aber die dahinter stehende vertragliche Konstruktion kenne ich nicht.
Zahlungsempfänger ist in diesem Fall der Dritt-Dienstleister? Über den die Online-Zahlung abgewickelt wurde? Ich selbst bin nicht betroffen.