Übergang alg2 zum normalen arbeitsgehalt.?

7 Antworten

Es kommt auf das jeweilige Jobcenter an und ggf.auch wann es von der Beschäftigungsaufnahme erfährt und dann natürlich was man an Bedarf vom Jobcenter erhält und wann und wie viel Brutto und Nettoeinkommen man erhält.

Normalerweise geht es nach dem Zuflussprinzip, bedeutet, die Jobcenter dürften Einkommen erst dann als solches ansehen, wenn es auch tatsächlich zur Verfügung steht, also schon zugeflossen ist und auf dem Konto eingegangen ist.

Um aber eine evtl.Überzahlung zu vermeiden, stellen viele Jobcenter schon vorher vorsorglich die Leistungen ein, deshalb sollte man, wenn man nicht zu 100 % sicher ist ob das Jobcenter bis zum ersten Lohneingang zahlt, rechtzeitig einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.

Ob und wenn ja was dann ggf.von diesem Darlehen erstattet werden muss, wird dann der Eingang und die Höhe des Brutto und Netto und der Bedarf ergeben.

Beispiel :

Du würdest Single sei, bekommst derzeit 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 418 € angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, dann würde dein Bedarf bei 850 € pro Monat liegen.

Nun würdest du ab angenommen 01.10.2020 eine Beschäftigung aufnehmen und da im Monat 1200 € Brutto verdienen und 900 € Netto aufs Konto bekommen und das nachträglich im Folgemonat, also dann im November den Lohn für Oktober erhalten.

Würdest du also dann für den Oktober und November dein volles ALG - 2 bekommen, dann müsstest du von den Leistungen für Oktober nicht einen Cent erstatten, weil du im Oktober kein Einkommen aufs Konto bekommen hast, auch wenn du den vollen Oktober gearbeitet hast.

Dann würde von deinem Bruttoeinkommen dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ermittelt, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei min.1200 € Brutto stünden dir dann also max.derzeit 300 € an Freibetrag zu und diese würden dir dann vom Jobcenter theoretisch von deinen angenommenen 900 € Netto abgezogen und ergeben dann voraussichtlich max.600 € anrechenbares Erwerbseinkommen und nur das müsstest du dann max.ans Jobcenter erstatten, wenn dein Bedarf höher wäre als dein anrechenbares Einkommen.

Da spielt es dann auch keine Rolle ob du dein ALG - 2 für November ganz normal oder auf Antrag als Darlehen bekommen würdest.

Auf schriftlichen formlosen Antrag kann man diese Rückforderung im Regelfall dann auch in Raten zahlen.

Wenn du es schlau anstellst und es möglich wäre, könntest du ggf.diesen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung vermeiden, da käme es dann auf den Zeitpunkt deiner Beschäftigungsaufnahme an.

Würdest du wie angenommen am 01.10.2020 beginnen, dann würde ich das ganze dem Jobcenter erst kurz vor Ende des Monats September melden und ggf.schon nachweisen, auch wenn du deinen Arbeitsvertrag schon haben solltest.

Denn die laufenden Leistungen werden immer um den 20. eines Monats zur Zahlung angewiesen und das kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden, es käme dann ggf.zwar zur Überzahlung, wenn du dann deinen ersten Lohn noch im Oktober aufs Konto bekommen würdest, hättest aber nicht das Problem mit dem Darlehen.

Angenommen du fängst am 01.09.20 an zu arbeiten und bekommst dein erstes Gehalt am 15.10.20.

Dann bekommst du für den Monat 09/2020 noch einmal Geld vom Jobcenter. Deine Miete für 09/2020 wird ebenfalls an deinen Vermieter abgeführt.

Es zählt bei Arbeitslosengeld 2 immer das Zuflussprinzip.

Zufluss = Geldeingang auf deinem Bankkonto.

LG!

Wenn du weißt, dass du erst am Ende des Monats Geld erhältst, weit du ja, dass du mit dem Geld für den laufenden Monat von der Arbeitsagentur auskommen muss.

Je nach dem tatsächlichen Eingang des Gehalts, musst du die Leistung dann teilweise zurück zahlen. Häufig wird ja erst am 10. des Folgemonats gezahlt.

In machen Fällen werden die Leistungen bei Arbeitsaufnahme eingestellt, in manchen auch nicht.

In letzterem Fall wird Dein Lohn/Gehalt dann rückwirkend angerechnet und ggf. kommt es zu einer Rückforderung.

Wenn der Lohn Ende des Monats kommt, für den auch ALG II, muss das ALG II - evt. teilweise - zurückgezahlt werden.

Die Miete für z. B Oktober bezahlt man vom Lohn.