Trunkenheit
Mir wurde wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen.
Während der Fahrt, an die ich keine Erinnerung mehr habe, habe ich 2 Mülltonnen angefahren und umgeworfen. EinZeuge hat das beobachtet und die Polizei gerufen.
Ich habe die Mülltonne n wieder aufgestellt, wieder eingestiegen und nach Hause gefahren, wobei der Zeuge hinter mir her fuhr.
Zu Hause angekommen kam auch schon die Polizei um die Ecke.
Der Strafbefehl lautet vorsätzliche Trunkenheit am Steuer in 2 Fällen weil ich nach dem Aufstellen der Mülltonnen wieder weitergefahren bin.
BAK war 2.2 Promille.
Wie gesagt ich kann mich nicht erinnern wie ich das Lokal verlassen habe noch wie ich es ins Auto geschafft habe.
Besteht die Chance aus Vorsatz Fahrlässigkeit zu machen.
Nach dem Einspruch meines RA auch wegen der zu hohen Geldstrafe kommt es demnächst zur Verhandlung.
8 Antworten
Mindestens für die zweite Tat sehe ich wenig Chancen, den Vorsatz weg zu diskutieren....
"Trunkenheit am Steuer" steht ganz sicher nicht in einem Strafbefehl.
Genau sagen kann Dir das Dein Rechtsanwalt.
Bei 2,2 Promille könnte Unzurechnungsfähigkeit gegeben sein.
Das würde Dir dann die Geldstrafe wohl ersparen.
Was Dir nicht erspart bleibt ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Da kann es dann auch ein mehrjähriges Fahrverbot geben und die Anordnung der MPU vor einer möglichen neuen Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Aber: Wie gesagt, genauer als Dein Rechtsanwalt kann Dir das keiner erklären, außer einem anderen Rechtsanwalt natürlich, wenn er Spezialist für Verkehrsrecht ist.
Danke für die erste sachliche Antwort.
Das mit dem Entzug und der MPU ist klar und auch angemessen. Ich möchte nur der 2 malige Vorsatz in Fahrlässigkeit gewandelt wird.
Die Formulierung 'könnte' weist auf eine Vermutung hin. Des Weiteren habe ich klar und deutlich geschrieben, dass genaue Auskunft durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Ich kam also auf nichts, sondern, wie man leicht und deutlich beim Lesen erkennen kann, stellte eine Vermutung an.
Gib doch einfach zu, dass du dich geirrt hast...
Dass Unzurechnungsfähigkeit vorliegen "könnte" ist ja richtig. Nur die Schlussfolgerung die du daraus gezogen hast stimmt nicht.
In dem Augenblick, wo du, obwohl du wusstest, dass du mit dem Auto gekommen bist, dort Alk bestellt und getrunken hast (ja, das erste Glas) und dann weiter getrunken hast, wird man dich nicht vom Kanthaken lassen, denn das ist dann durchaus als Vorsatz zu sehen.
Es gibt allerdings Urteile die besagen, das wer mit dem Auto zur Kneipe fährt nicht unterstellt werden kann das er nach Alkoholgenuss damit auch wieder nach Hause fährt.
Was hat das mit dir zu tun? Du bist doch offensichtlich mit dem Auto gefahren... Hast du mal die von dir genannten Urteile bei der Hand? Würde sie gerne mal lesen.
Die meisten dieser Urteile sind über 10 Jahre alt! Ich glaube nicht dass das heute noch so geurteilt würde.
Der Richter wird entscheiden, was das rechte Strafmaß ist. Und ganz im Ernst: fahrlässig steigt einer mit 2,2 Promille wohl kaum in sein Auto. Und wer zum Saufen mit dem Auto fährt, wohl wissend dass er anschließend im Vollrausch wieder nach haus gurken will, der ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehört nach meiner ehrlichen Meinugn aus dem Verkehr gezogen. Chance vertan. Ich bin mir nicht sicher, ob man Dich jemals wieder ans Steuer lassen sollte.
Wer sagt das ich mit dem Auto fahren wollte? Hätte bestimmt ein Taxi genommen wenn ich noch klar hätte denken können. Und wer sagt das ich die Absicht hatte mich zuzuschütten?
Das war so nicht geplant, hat sich aber im Verlauf des geselligen Zusammensein so entwickelt.
Wie kommst du bitte darauf? Dafür gibt es den §323a StGB. Oder meinst du jeder kann sämtliche Straftaten unbestraft begehen indem er sich einfach vorher besäuft?