Trotz Ausbildungsgehalt Minijob in einer Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Auf jeden Fall würde dein zusätzliches Einkommen entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, der Leistungsanspruch könnte dann sogar entfallen.

Denn dein dann nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigten würdest, wird wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend auf ihren und den Bedarf deiner Geschwister angerechnet.

Durch das zusätzliche Bruttoeinkommen würde zwar dein Freibetrag etwas höher ausfallen, aber auch dein anrechenbares Einkommen würde sich entsprechend erhöhen.

Was muss denn für die Warmmiete gezahlt werden und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?

Was hat deine Mutter und Du für ein Bruttoeinkommen und was gibt es an Unterhalt für jedes Kind separat gezahlt ?

Bist Du auf dein Auto angewiesen, oder könntest Du auch günstiger in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren ?

Der Minijob würde sich nur auf Dein ALG 2 auswirken, nicht auf das Deiner Mutter.

Wenn Du jedoch schon eine Ausbildungsvergütung bekommst, werden leider 80% Deines Minijobverdienstes auf Dein ALG 2 angerechnet.

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-fahrtkosten-kilometerpauschale/

https://www.hartz4.org/fahrtkosten-kilometerpauschale/

Nach meinem Wissen kannst Du die Fahrkosten zur Ausbildung dem Jobcenter gegenüber geltend machen. In den Links könnte etwas dazu stehen.


isomatte  30.11.2021, 10:59

Der Minijob würde sich nur auf Dein ALG - 2 auswirken, nicht auf das Deiner Mutter.

Das ist so pauschal falsch, denn nicht mehr benötigtes Kindergeld, was das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, wäre dann wieder Einkommen der Mutter und würde entsprechend auf die Bedarfe der restlichen BG - verteilt angerechnet.

Wenn Du jetzt schon eine Ausbildungsvergütung bekommst, werden leider 80 % Deines Minijobverdienstes auf Dein ALG - 2 angerechnet.

Das ist falsch, weil beide Bruttoeinkommen addiert werden und die Summe der Freibeträge dann vom gesamten Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden.

Außerdem gibt es ab 1000 € - 1200 € Brutto dann nur noch 10 % und keine 20 % Freibeträge.

Wenn er jetzt schon 630 € Nettovergütung hat, dann liegt das Brutto jetzt schon bei ca. 750 € , bei einem Nebeneinkommen von 450 € läge man dann schon bei 1200 € Brutto oder darüber.

Sind diese Fahrkosten mit dem KFZ - notwendig und können nachgewiesen werden, dann kann max. der übersteigende Betrag über 70 € zusätzlich geltend gemacht werden.

Jeder muss aus dem Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 € nach Abzug der 30 € Versicherungspauschale die verbleibenden 70 € erst einmal für solche Aufwendungen einsetzen, nur der übersteigende Betrag könnte dann auf Nachweis abgesetzt werden.

0