Tatsächliche Fahrtkosten angeben?
Hallo,
kann ich bei ne Auswärtstätigkeit die tatsächliche Fahrtkosten angeben oder nur die Pauschal km von 0,30??
4 Antworten
Da hast du die Wahl.
Es geht sowohl pauschal mit 0,30€ pro Kilometer, wie das Bundesreisenkostengesetz das vorsieht.
Oder eben die tatsächlichen Aufwendungen (Tickets etc.). Die müsstest du dann aber , wenns angefordert wird, ggf. nachweisen.
Der Ansatz von Reisekosten richtet sich nach Paragraph 9 Abs 1 Nr 4a S 2 EStG
Du kannst also entweder die tatsächlichen Kosten ansetzen oder die Aufwendungen entsprechend nach dem Bundesreisekostengesetz
Sehr geehrter Fragesteller!
Für Auswärtstätigkeiten sind nicht die Entfernungspauschalen als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebskosten (Unternehmer) anzusetzen, sondern die tatsächlich entstandenen Aufwendungen.
Gefahrene PKW-Kilometer können, müssen aber nicht, mit 0,30 € pro Kilometer statt tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebskosten (Unternehmer) angesetzt werden.
In Fällen, in denen diese Pauschalisierung zu einem offensichtlichen Vorteil des Arbeitnehmers führt, wird dies nicht von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Nutzt ein Arbeitnehmer für Auswärtstätigkeiten ein Betriebsfahrzeug oder einen Mietwagen seines Arbeitgebers ohne Eigenbeteiligung an den Kosten, kann er auch keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
Ja das ist möglich. Die Kilometersätze haben aber auch einen Sinn: sie vereinfachen die Zuordnung der Kosten zur beruflichen Tätigkeit.
Wenn du dich entscheidest die tatsächlicehn Kosten geltend zu machen müsstest du Fahrtenbuch führen um einen gerechten Aufteilungsmaßstab privat/beruflich auf die tatsächlichen Kosten anwenden zu können.