Strafbar?

3 Antworten

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Zitat: "§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis .... oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit .... "

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Unter zwei Menschen trifft das so gesehen nicht zu. Auch liegt in Deinem Fall nur eine Faktenschilderung vor, die aber auf verschlungenere Weise gegen Dich verwendet werden könnte (siehe unten).

Was die Arbeitskollegin aber ins Feld führen könnte, wäre im Arbeitsumfeld die Vorwürfe von

  • Mobbing
  • Stalking
  • verbal, sexueller Übergriff
  • Störung des Betriebsfriedens

Das sind die Waffen mit welchen Frauen heute ihre Position in Betrieben tendenziös stärken können.

Fazit:

Ich würde mich einfach am Ar.... lecken lassen, von dem ganzen Heckmäck... und einen auf Versöhnung spielen. Das ist die beste Strategie, welche du verfolgen könntest.


diewoelfin0815  07.05.2024, 17:33

Wo ist das denn bitte Stalking??? Und wo ein verbal, sexueller Übergriff???

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Gerechtigkeit2  07.05.2024, 17:37
@diewoelfin0815

Kommt drauf an, wie die Arbeitskollegin das rezitieren von Einzelheiten aus ihrem Privatleben interpretiert. Geschlagen worden zu sein von ihrem Freund, ist keine angenehme Erfahrung, und kann - zum falschen Zeitpunkt erwähnt - als Stalking interpretiert weden.

Alleine der Umstand geschlagen worden zu sein, und von jemandem anderen unlieb daran erinnert zu werden kann - als unliebsamer Übergriff verstanden werden.

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diewoelfin0815  07.05.2024, 17:48
@Gerechtigkeit2

Stalking bezeichnet das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, so dass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Das trifft auf so ein Gespräch ja wohl nicht zu.

Und eine sinnvolle Erklärung, wieso das Deiner Meinung nach ein sexueller Übergriff gewesen sein soll, fehlt leider auch immer noch.

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Gerechtigkeit2  07.05.2024, 17:51
@diewoelfin0815

Ist alles abhängig vom Empfänger-Horizont des Opfers an... man kann an alles noch was dazudichten. Das ist der Springende Punkt.

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Wenn ein Opfer da kreativ ist, kann aus einer Mücke schnell ein Elefant werden.

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Das ist Kinderkram, und Kinderkram ist nicht strafbar

Nein. Welche Straftat soll das sein!? Lächerlich.

Als Chefin würde ich euch aber rauswerfen für so einen Kindergarten.


Berry4596  07.05.2024, 17:24

Passiert nix keine sorge kenne genug schlimmeres aus meiner azubi zeit damals da ist auch nie etwas passiert

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