Strafbar?
Hallo Leute,
Ich habe mich heute mit einem Lehrlingskollegen gestritten und bin selber ein lehrling im 2 Lehrjahr.
Sie hat sich über mein Aussehen lustig gemacht dass ich hässlich bin und ich hab sie über ihren besitz lustig gemacht,dass sie nicht kochen kann und dass die Familie sie nicht gut erzogen hat und sie von ihrem vorherigen freund geschlagen wurde.
Sie will zur chefin,aber ist dass strafrechtlich trotzdem strafbar?
3 Antworten
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis .... oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit .... "
----
Unter zwei Menschen trifft das so gesehen nicht zu. Auch liegt in Deinem Fall nur eine Faktenschilderung vor, die aber auf verschlungenere Weise gegen Dich verwendet werden könnte (siehe unten).
Was die Arbeitskollegin aber ins Feld führen könnte, wäre im Arbeitsumfeld die Vorwürfe von
- Mobbing
- Stalking
- verbal, sexueller Übergriff
- Störung des Betriebsfriedens
Das sind die Waffen mit welchen Frauen heute ihre Position in Betrieben tendenziös stärken können.
Fazit:
Ich würde mich einfach am Ar.... lecken lassen, von dem ganzen Heckmäck... und einen auf Versöhnung spielen. Das ist die beste Strategie, welche du verfolgen könntest.
Kommt drauf an, wie die Arbeitskollegin das rezitieren von Einzelheiten aus ihrem Privatleben interpretiert. Geschlagen worden zu sein von ihrem Freund, ist keine angenehme Erfahrung, und kann - zum falschen Zeitpunkt erwähnt - als Stalking interpretiert weden.
Alleine der Umstand geschlagen worden zu sein, und von jemandem anderen unlieb daran erinnert zu werden kann - als unliebsamer Übergriff verstanden werden.
Stalking bezeichnet das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, so dass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Das trifft auf so ein Gespräch ja wohl nicht zu.
Und eine sinnvolle Erklärung, wieso das Deiner Meinung nach ein sexueller Übergriff gewesen sein soll, fehlt leider auch immer noch.
Ist alles abhängig vom Empfänger-Horizont des Opfers an... man kann an alles noch was dazudichten. Das ist der Springende Punkt.
----
Wenn ein Opfer da kreativ ist, kann aus einer Mücke schnell ein Elefant werden.
Das ist Kinderkram, und Kinderkram ist nicht strafbar
Nein. Welche Straftat soll das sein!? Lächerlich.
Als Chefin würde ich euch aber rauswerfen für so einen Kindergarten.
Passiert nix keine sorge kenne genug schlimmeres aus meiner azubi zeit damals da ist auch nie etwas passiert
Wo ist das denn bitte Stalking??? Und wo ein verbal, sexueller Übergriff???