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Hallo Gerrit, die Abstimmung der EU-Urheberrechtsreform lief so wie es bei allen anderen Abstimmungen auch üblich ist. Auch eine Berichtigung der Abstimmung kommt häufiger vor.

Im Nachhinein haben in diesem Fall neun Abgeordnete des Europäischen Parlaments ihre Abstimmung darüber korrigiert, ob sie eine Abstimmung über die Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf über das Urheberrecht zulassen oder nicht.

Rechtsgrundlage für die Berichtigung der Abstimmungen ist ein Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2004 "Regeln für die Stimmabgabe", der wie folgt lautet:

Kapitel 1: Namentliche Abstimmungen

Artikel 1: Anträge auf Berichtigung der namentlichen Abstimmungen

1. Anträge auf Berichtigung der Abstimmung, die in der Sitzung mündlich gestellt oder von den Mitgliedern schriftlich oder elektronisch übermittelt werden, können nur namentliche Abstimmungen betreffen.

2. Jeder von einem Mitglied übermittelte Antrag auf Berichtigung der Abstimmung wird in das Protokoll aufgenommen, das Abstimmungsergebnis wird jedoch nicht geändert.

Die Protokolle und die namentlichen Abstimmungen am 26.3. im Europäischen Parlament finden Sie hier: http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/minutes.html .

Zur Information: Auf der folgenden votewath.eu Webseite finden Sie auch Informationen dazu, welche Abgeordneten ihre Stimmen in der laufenden Legislaturperiode am stärksten geändert haben: https://www.votewatch.eu/blog/which-meps-changed-their-votes-the-most-in-the-current-ep-term/ .

Vielen Dank an unsere KollegInnen vom Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments, die uns bei der Beantwortung Deiner Frage geholfen haben: https://www.europarl.europa.eu/germany/de/service/verbindungsb%C3%BCro-des-ep-in-deutschland