Steuertransparenzgesetz?

3 Antworten

Bei privaten Veräußerungsgeschäften ist es so, dass die Gegenstände nach 1 Jahr Haltefrist (Besitz) unversteuert bleiben.

Regelmäßig handelt es sich bei den verkauften Produkten um Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z.B. Kleidung, Handy etc.) und diese werden sowieso nicht besteuert.

--> Das neue PStTG findet somit eigtl. nur auf die wenigsten Privatverkäufer Anwendung.

Sollte es aber kein Gegenstand des tägl. Gebrauchs und die Haltefrist von einem Jahr (beginnt ab Anschaffung) beim Verkauf noch nicht vorbei sein, dann hast du eine Freigrenze von 600 € (liegt der Veräußerungsgewinn dadrunter, ist es auch steuerfrei. Liegt er dadrüber, dann entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften).

Beim Verkauf mehrerer Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht würde zudem ein Gewerbe vorliegen.

Meine Frage ist jetzt muss man den Umsatz oder den Gewinn Versteuern ?

Das kommt drauf an.

Bei Gewerbe : Es werden neben der Einkommensteuer evtl. Umsatzsteuer (auf die Umsätze), sofern du kein Kleinunternehmer bist sowie ggf. Gewerbesteuer auf den Gewinn/Gewerbeertrag (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben) fällig, wenn dieser 24.500 € übersteigt.

Bei privaten Veräußerungsgeschäften (sofern eins vorliegt - siehe Voraussetzungen oben): Nur der Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis abzgl. Anschaffungskosten, wie in deinem Beispiel) und betrifft dann nur die Einkommensteuer.

Übrigens: Die 2.000 € Grenze (für eine evtl. Meldung seitens der Plattform ans FA übers BZSt) bezieht sich nur auf den Umsatz, nicht den Gewinn.

Gleichwohl würde auch eine Meldung seitens der Plattform erfolgen bei einem Verkauf von mehr als 30 Produkten.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

EBay ist verpflichtet die Umsätze ab der genannten Wertgrenze zu übermitteln.

Für eine Steuerpflicht muss eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegen, die insbesondere auf Dauer angelegt sein muss. Auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist Voraussetzung.

Wenn Du Omas Gemälde für 10.000,- € verkaufst, landen Deine Daten beim Finanzamt. trotzdem wirst Du keine Steuern zahlen müssen, da Du nicht gewerblich gehandelt hast.