Steht hier, dass nur Unternehmen eine Meldeauskunft beantragen können, oder können auch Privatpersonen wie in Deutschland?


02.05.2024, 07:30

Es geht um die Gesetzeslage in Österreich

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Eine Person/Firma („Businesspartner“ genannt) muss glaubhaft machen

Theoretisch ja, praktisch wird die Auskunft aber in 99,9% der Fälle nicht erfolgen.

Grund, das Gesetz sieht vor, dass entsprechend Interesse zu einem bestimmten Prozess im Unternehmen oder rechtlich besteht.

Rechtlich wird das der Anwalt oder das Gericht übernehmen die Person auszuforschen und das nicht einer Privatperson überlassen.

Eine Anfrage nach dem Motto, bin der Heinz und Suche meinen Freund Ludwig der früher in Straße X gewohnt hat, wird vermutlich gar nicht erst angenommen, die Regeln für solche Auskünfte sind sehr streng.

Eine Person/Firma („Businesspartner“ genannt) muss glaubhaft machen

Es steht dort ausdrücklich Person, somit ist keine Einschränkung auf eingetragene Unternehmen gegeben. Das würde auch generell unzulässig einschränken und wäre folglich unwirksam.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB