Spekulationssteuer trotz zwischen zeitlicher Eigennutzung von (3 Jahren)?

3 Antworten

Da Deine Angaben zu ungenau sind:

Spekulationsfrist gem. Paragraph 23 EStG - unter 10 Jahre = 3 letzten Jahre (vor der Veräußerung) zu eigenen Wohnzwecken nutzen, um steuerfrei zu veräußern.

Lt. BFH (Bundesfinanzhof) reicht es für eine steuerfreie Veräußerung aus, wenn man die Immobilie

Beispiel:

am 31.12.2020 zu eigenen Wohnzwecken genutzt

2021 komplett

im Veräußerungsjahr 2022 am 01.01.22 zu zu eigenen Wohnzwecken genutzt

Man muß also nur 1 Jahr + 2 Tage (und nicht 3 volle Kalenderjahre) unmittelbar vor der Veräußerung die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt haben, um die 3-Jahres-Frist des § 23 EStG zu erfüllen.

Wenn Du erst jetzt wieder seit 01.01.2022 (oder ab 31.12.2022) dort wohnen würdest, dann könntest Du ab 02.01.2024 steuerfrei verkaufen.

Wenn die Wohnung noch vermietet ist und du diese insgesamt länger als 10 Jahre im Eigentum hast, dann kann sie steuerfrei verkauft werden.

der Verkauf ist nur dann nicht Steuerbar, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf über 10 Jahre liegen oder im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

wenn die jetzt vermietet ist und die 10 Jahre noch nicht um sind spielt es keine Rolle ob/wie lange du die Wohnung zuvor selbst genutzt hast.

Die Fristen der teilweisen Eigennutzung beim Verkauf sind:

Jahr des Verkaufs + die beiden Jahre davor. Wenn du zuletzt vermietet hast, gilt die 10 Jahres-Frist

Wenn du vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft hast, 3 Jahre selbst bewohnt hast und nun seit zwei Jahren vermietest, ist ein Gewinn beim Verkauf ein steuerpflichtiges Einkommen.

Hast du vor 5 Jahren gekauft, erstmal 2 Jahre vermietet und wohnst seit 3 Jahren darin, ist kein steuerpflichtiges Einkommen aus dem Verkaufsgewinn erzielt.

Für dich zählt der § 23 EStG