Sollte man die Zahl der zu wiederholenden Fahrprufungen begrenzen?

1 Antwort

Würdest Du als Fahrlehrer so einem Fahrschüler den FS ausreden wollen? Bei 130 Stunden klingelt doch ordentlich die Kasse ...

Die Fahrschule ist für sowas der falsche Adressat.

Sinnvoll fände ich allerdings eine Art Wartefrist für neue Prüfungen z.B. ab der zweiten Prüfung 1 Monat und dann jeweils +1 Monat - wird rechtlich aber auch problematisch.

Komplett begrenzen wird man die Anzahl der Prüfungen sowieso nicht begrenzen können, sowas wie "4 Versuche und dann auf Lebenszeit gesperrt" etc. wird rechtlich garantiert nicht haltbar sein. Wer offensichtlich ungeeignt ist, besteht ja sowieso nicht und wird irgendwann auch vom Prüfer an die Behörde gemeldet.

Ich finde es auch problematisch, alleine von der Anzahl der Prüfungen auf Ungeeignetheit zum Fahren schließen zu wollen. Es gibt ja auch Personen, die einfach nur Prüfungsangst etc. haben...

Wenn der Prüfer aber (wie hier) die Befähigung zum Fahren bejaht, hat die Leistung ja scheinbar gereicht und es ist das grundsätzlich erstmal seine Verantwortung.

Ich kann mir das Gefühl als Beifahrer aber gut vorstellen :( - trotzdem kann es objektiv ja eigentlich so schlimm nicht sein, denn würden permanent Verstöße begangen werden oder Unfälle gebaut werden, wäre da schon lange die Faherlaubnisbehörde eingeschritten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mittenwald68 
Fragesteller
 12.01.2024, 20:09

Sie hat ja auch schon Unfälle begangen, mit Blechschaden halt immer. Beim Abbiegen hält sie immer den gesamten Verkehr auf und räumt Kreuzungen nicht. Die dritten Prüfungen waren auch nicht fehlerfrei. Es waren halt gerade da nicht solche Todsünden dabei.

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Fabia19  12.01.2024, 21:06
@Mittenwald68

Das ist halt der Knackpunkt "nicht fehlerfrei" fährt wohl jeder - dem Prüfer hats ja offensichtlich gereicht. Ich kann deine Sorge aber absolut nachvollziehen. Normalerweise fällt "so jemand" nur eigentlich ehr früher als später der Polizei auf, die das dann an die Fahrerlaubnisbehörde meldet (kann man "notfalls" auch als Privatperson).

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