4 Antworten

Hach schon wieder ein Skandal... schon erstaunlich wie viel Skandale in Sonneberg so stattfinden.

Das der AFd Abgeordnet allen Afrikanischen Asylsuchenden einen IQ von 60-80 unterstellt empfinde ich jetzt nicht als Skandal, sowas sind wir ja von der Afd gewohnt.

Das auf Grund dieser Aussage wegen Volksverhetzung ermittelt wird empfinde ich jetzt auch nicht als Skandal.

Aber schön das du diesmal nicht wie sonst Report24 als Quelle genommen hast, das meine ich jetzt völlig frei von Ironie.

Zur tatsächlichen Frage :

Nein, ich glaube nicht das die Anzeige tatsächlich durchgeht... sie mag rassistisch sein, Volksverhetzung ist sie aber wohl nicht wirklich.


Boltze  03.04.2024, 13:31
Das der AFd Abgeordnet hat das alle Afrikanischen Asylsuchenden einen IQ von 60-80 haben

Der Herr hat eine Allgemeinbildung, wie man sie von der AfD kennt. Der IQ einer beliebigen Gruppe ist immer 100. IQ-Tests können nur herausfinden, ob jemand im Vergleich zur Gruppe irgendwie nach unten oder oben abweicht. In keinem Fall kann man solche Ergebnisse zum Vergleich völlig unterschiedlicher ethnischer oder sozialer Gruppen verwenden. Aber man kann durchaus Herrn Schliewes IQ mit dem der Thüringer oder der Deutschen allgemein vergleichen.

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Rjinswand  03.04.2024, 17:00
@Boltze

Naja es gab ja schon mal gewisse Gruppierungen welche Zusammenhänge zwischen "Rasse" und Intelligenz ausgemacht haben.

Das die Afd mit dem selben Mist anfängt ist, wie ich in meiner Antwort geschrieben habe, nicht überraschend.

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Volksverhetzung ist wie folgt im StGB definiert:

§ 130 StGB

1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der

a)

zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b)

zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c)

die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder

...

Da könnte Abs. 1 Nr. 2 erfüllt sein

Mal abgesehen davon, dass es mit der Intelligenz des Hern Schliewe auch nicht sonderlich gut bestellt scheint, begründet seine Aussage eindeutig einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Mal angenommen, dass er das in dieser Form ohne relativierenden Kontext gesagt hat, sollte sie hoffentlich durchgehen, weil dann ist es eine klare rassistische Äußerung.