Sind Tests/Schularbeiten Urheberrechtlich geschützt?

2 Antworten

Das Urheberrecht greift nur, wenn das Werk (hier der Test, den der Lehrer selbst gestaltet oder gekauft hat), die dazu nötige Schöpfungshöhe erreicht.

Dazu schaue man mal ins UrhG, hier am besten gleich in § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke.

Denn die simple Frage "Was ist 3 mal 3" ist sicher nicht geschützt als Werk. Aber auch eine Reihe ungeschützter Werke kann geschützt sein als Sammelwerk - wenn die Auswahl oder die Zusammenstellung der Teile schöpferisch, kreativ, orginell genug ist.

Ansonsten können auch schöpferische Fragestellungen geschützt sein als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke. Und Zeichnungen und Bilder auch.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Magister Publizistik, Journalist, wissenschaftlicher Lektor

Hier geht es weniger um das Urheberrecht als um den Datenschutz. Also lass´ die Finger davon. Du bekommst sonst juristische Schwierigkeiten.


GerdausBerlin  09.10.2019, 02:44

Wo sollte der Datenschutz greifen bei einer Testfrage wie "Was ist 3 x 3"??? Oder bei "Wann war Issos Keilerei?"?

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