Simson Papiere gefälscht?

2 Antworten

Tatsächlich gab es eine Betriebserlaubnis für mehrere Typen.

Das also Ergänzungen,Streichungen und Berichtigungen vorgenommen wurden,

spricht bei dem Baujahr definitiv nicht für eine Fälschung.

Wichtig ist ,das das Typschild / Fahrgestellnummer mit den Daten der Betriebserlaubnis 100% übereinstimmt, die wesentlichen Bauteile wie Vergaser,Schalldämpfer,Übersetzung den originalen entspricht,das Fahrzeug also nicht zu laut ist ,es kann möglich sein,das zu dem Zeitpunkt keine Angaben in Dezibel gemacht wurden,weil es noch nicht Pflicht war,

und das Fahrzeug die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht oder nur geringfügig überscheitet.Bei einem Fahrzeug diesen Alters wirst Du wegen ein paar KM / h schneller auch keine Probleme haben.( 60 km / regulär )

Es war aber möglich, die nur geklebten oder genieteten Typschilder mit anderen zu versehen,und eine andere Betriebserlaubnis zu verwenden,wenn das auch nicht erlaubt war,so konnte man es (fast immer unbeanstandet ) tun.

Julile7 
Fragesteller
 05.05.2024, 12:34

Also Typenschild und Papiere stimmen überein. Das Problem ist dass der Rahmen zwar eine S51 ist, aber der Motor und die Zündung von der S50 sind.

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Rutscherlebnis  05.05.2024, 12:40
@Julile7

Das würde ich im Zweifel in Kauf nehmen.Motor und Zündung sehe ich überhaupt nicht als Problem.Beim Rahmen ,nun das müsste erstmal erkannt und beanstandet werden.Bei einem derartigen Oldtimer müsste aber erstmal der Sachverstand der Kontrolleure vorhanden sein .Ich würde mir Rat suchen bei Simson Clubs in den neuen Bundesländern,bzw.bei einem alten erfahrenen Menschen,der spezifische Fahrzeuge besitzt und fährt.

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Rutscherlebnis  05.05.2024, 12:48
@Rutscherlebnis

Es kann maximal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden.Diese muss ein vereidigter Sachverständiger erstellen.Wie das in der Praxis ausschaut,welche Erfahrungen gemacht wurden,kannst Du sicherlich in Erfahrung bringen.

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migebuff  05.05.2024, 14:50

Es ist eine Kopie. In dieser Kopie wurde nachträglich mit Kugelschreiber herumgeschmiert. Dieses Herumgeschmiere wurde nicht abgestempelt oder in sonstiger Form auf der Kopie beglaubigt. Selbst der Stempel vom Blankodokument ist kopiert. Und das soll "DEFINITIV" nicht für eine Fälschung sprechen? Stellst du den Fragesteller schadlos, wenn er in eine Kontrolle gerät?

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Rutscherlebnis  05.05.2024, 16:48
@migebuff

Lies meine gesamte Antwort mit Kommentaren,dann erübrigt es sich ,oder muss man in diesem Forum nun auch noch,keine Rechtsberatung,nur Meinung,die Antwort wird unter jeglichem Haftungsausschluß gegeben? Mit einer ordentlichen Dokumentation und Kaufvertrag kann sich der Käufer ,im Zweifel schadlos halten und auch von einer evtl.begangengen Urkundenfälschung eines der Vorbesitzer sicher abgrenzen hinsichtlich Täterschaft.

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Definitiv gefälscht. Auf keinen Fall kaufen. Danke

Julile7 
Fragesteller
 05.05.2024, 13:09

Zu spät...

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DiePommesbude  05.05.2024, 14:03
@Julile7

Zurückgeben. Das wird ein Reimport sein. Ohne Papiere darfst du sie nicht fahren.

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Rutscherlebnis  05.05.2024, 17:05
@DiePommesbude

Nun denn .Und damit erübrigt sich die Sache mit der "dubiosen " Kopie ,denn diese kann nur noch Probleme machen,aber nicht wirklich nützen.

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