Selber kündigen oder kündigen lassen - Vor -u. Nachteile?

7 Antworten

Selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würde ich Dir nicht empfehlen.

Wenn Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldest, bekommst Du eine Sperre des ALG, Du würdest nur Deinem AG "einen Gefallen" tun.

Dein AG soll Dich vertragsgemäß beschäftigen. Will er das nicht und Du wirst deshalb gemobbt, solltest Du unbedingt ein "Mobbingtagebuch" führen.

Da schreibst Du rein, was an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit passiert ist und auch evtl. Zeugen solltest Du notieren.

Wirst Du aufgrund des Mobbings krank, wird Dein Arzt Dir eine AU-Bescheinigung geben und Dein AG muss Dir dann Entgeltfortzahlung leisten.

Bescheinigt Dir ein Arzt dann, dass eine Weiterbeschäftigung im Betrieb sich sowohl physisch als auch psychisch negativ auf Deine Gesundheit auswirkt, kannst Du (nach Absprache beim Amt) auch ohne Sperre des ALG kündigen.

Da würde ich vorher aber versuchen, mit dem AG (der Dich ja nicht mehr haben will) einen Aufhebungsvertrag (mit Beendigungsfrist wie bei einer Kündigung) zu schließen um evtl. eine Abfindung zu erhalten


frodobeutlin100  05.12.2021, 12:14

Aufhebungsverträge (Verzicht auf den Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund) führen genauso zu einer Sperrzeit ....

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Wenn du selbst kündigst, bekommst du mit dem Amt auf jeden Fall erstmal Probleme wegen Geld. Hier wäre ein Aufhebungsvertrag seitens der Firma vlt das beste für beide Seiten, aus dem hervorgeht, daß du aufgrund Krankheit etc den Aufgaben nicht mehr gewachsen bist und eine leichtere Anstellung nicht möglich ist. Hier musst du wohl oder übel das Gespräch mit deinem Chef suchen und gemeinsam eine Lösung finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du selbst kündigst, hast du auf jeden Fall deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt. Das führt zu 99 % dazu, dass du 12 Wochen Sperrfrist bekommst.

Das gilt aber auch wenn du die arbeitgeberseitige Kündigung provozierst.

Ob du Anspruch auf AlG 1 hast, liegt dann daran, ob du dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehst

Selbst kündigen ist immer heikel. Standardmäßig musst du mit eine ALG Sperre rechnen. Um da drum rum zu kommen, braucht es schon sehr wichtige Gründe.

Für den Chef hat es natürlich Vorteile wenn du selbst künftigst, weil das Thema für ihn dann durch ist und er nicht mit Kündigungsschutzklage o.ä. rechnen muss.

Warum strebst Du bei einer solchen Sachlage keinen Aufhebungsvertrag zum Ende der möglichen Kündigunsfrist an. Dann kann der AG kündigen, ohne Anst vor einem arbeitsgerichtlichen Verfahren bzw. vor einer Abfindung zu haben.

Dann kann das JA / JC Dich folgend auch nicht sanktionieren.

Auch kann er Dich problemlos kündigen, wenn Du eine verkürzte wöchentliche Arbeitszeit haben möchtest und dies im Unternehmen nicht händelbar wär.