Zu welchem Datum kann ich als Azubi kündigen?

3 Antworten

zählt das für Azubis auch?

Nein.

Nach der Probezeit kannst Du ordentlich kündigen mit einer Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen zu einem beliebigen Datum; es gibt also keine Bindung des Datums an den 15. oder das Ende eines Kalendermonats.

Du darfst nach der Probezeit aber nur dann (ordentlich) kündigen, wenn Du die Ausbildung überhaupt beenden oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Siehe dazu das Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung".

Für eine Kündigung lediglich wegen eines Wechsel des Ausbildungsbetriebes brauchst Du in der Regel die Zustimmung (Aufhebungsvertrag) Deines aktuellen Betriebs.

ist der 24. dann mein letzter Arbeitstag

Ja.

Der Tag, zu dem Du kündigst, ist der letzte Tag des Ausbildungsverhältnisses; in Deinem Beispiel wäre also der 24. der letzte Tag.

Jetzt wäre meine Frage ob ich auch sagen kann ich kündige so das ich eine Woche vor Beginn meiner neuen Ausbildung im Betrieb aufhöre.

Ja, das kannst Du.

Du musst nur darauf achten, dass die Kündigung spätestens (!!) 4 Wochen vorher dem Ausbildungsbetrieb zugegangen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Justin0507 
Fragesteller
 25.05.2023, 20:33

Dankeschön vielen lieben Dank ☺️ weißt du wie ich meinen Resturlaub berechne den ich noch habe? Habe 25 Tage Urlaub davon 9 Tage genommen sprich aufs ganze Jahr gerechnet noch 16 Tage

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Familiengerd  25.05.2023, 20:43
@Justin0507

Wenn das Ausbildungsverhältnis in der 2. Jahreshälfte endet (also frühestens der 01.07. der letzte Tag ist), hast Du Anspruch auf den gesamten, mindestens den gesamten gesetzlichen, Urlaub (bei zusätzlich gewährten Urlaub kommt es auf die vertragliche Regung an).

Wenn Du diesen Anspruch wahrnimmst, hast Du in diesem Kalenderjahr aber keinen Anspruch mehr im neuen Betrieb - es sei denn einen zeitanteiligen auf einen gegenüber dem alten Betrieb eventuell zusätzlich gewährten Urlaub.

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Als Azubi kannst du jederzeit in der Probezeit austreten. Solange du es schriftlich mitteilst, kannst du auch nach Bestätigung vom Ausbilder einfach austreten


Familiengerd  25.05.2023, 13:13

Man tritt nicht aus, sondern kündigt.

Und das bedarf nicht der Bestätigung durch den Ausbilder.

... jedenfalls nach deutschem Recht.

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Anson12  25.05.2023, 13:25
@Familiengerd

Austreten ist im Sinne wie kündigen(umgangssprachlich). Weil du das nicht mal richtig gelesen hast, habe ich ausdrücklich gesagt, nach Bestätigung vom Ausbilder kann ein Azubi die Ausbildung beenden.

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General229man  25.05.2023, 13:31
@Familiengerd
Solange du es schriftlich mitteilst, kannst du auch nach Bestätigung vom Ausbilder einfach austreten

Das hat er doch schon gesagt. Da brauchst du nicht nochmal sagen! Ein Azubi kann ohne Angaben von Gründen in der Probezeit die Ausbildung beenden ohne Kündigungsfrist! So steht es auch im Gesetzbuch.

Damit die Kündigung wirksam wird, musst der Ausbilder die schriftliche Kündigung vom Azubi schriftlich bestätigen und in meisten Fällen sagt ein Ausbilder auch ein Ja.

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Familiengerd  25.05.2023, 16:21
@General229man
"Solange du es schriftlich mitteilst, kannst du auch nach Bestätigung vom Ausbilder einfach austreten"
Das hat er doch schon gesagt.

Was heißt denn "Das hat er doch schon gesagt."?

Da brauchst du nicht nochmal sagen!

Das habe ich natürlich auch gar nicht!

Ich habe diese Aussage kritisiert, weil es keiner Bestätigung bedarf!

Ein Azubi kann ohne Angaben von Gründen in der Probezeit die Ausbildung beenden ohne Kündigungsfrist! So steht es auch im Gesetzbuch.

Das ist mir selbstverständlich bekannt. Aber erstens hat das mit der Frage nichts zu tun, und zweitens ist der Fragesteller ganz offensichtlich nicht mehr in der Probezeit.

Damit die Kündigung wirksam wird, musst der Ausbilder die schriftliche Kündigung vom Azubi schriftlich bestätigen

Das ist - jedenfalls nach deutschem Recht - schlicht und einfach falsch.

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit keiner "Bestätigung" bedarf.

Man sollte schon richtig lesen (und verstehen) und auch wissen, wovon man redet!

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Familiengerd  25.05.2023, 16:28
@Anson12
Austreten ist im Sinne wie kündigen(umgangssprachlich).

Für Dich ist das vielleicht "umgangssprachlich", damit stehst Du aber ziemlich alleine da - aber egal ...

Weil du das nicht mal richtig gelesen hast, habe ich [...].

So ein Blödsinn! Das hattest Du geschrieben, bevor ich Deine Antwort kommentiert habe!

Das spielt aber keine Rolle, weil Deine Aussage "nach Bestätigung vom Ausbilder kann ein Azubi die Ausbildung beenden" sowieso (nach deutschem Recht), wie bereits gesagt, falsch ist!

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit keiner "Bestätigung" bedarf.

Man sollte schon richtig lesen (und verstehen) und auch wissen, wovon man redet!

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Hi,

du hast doch bestimmt einen Ausbildungsvertrag geschlossen. Schau mal da rein, da steht, welche Kündigungsfrist du beachten musst. Eine Woche vorher kündigen wird mit großer Sicherheit nicht möglich sein.


Familiengerd  25.05.2023, 12:58

Schau mal da rein, da steht, welche Kündigungsfrist du beachten musst. 

Das ist gesetzlich verbindlich vorgegeben: in der Probezeit fristlos (für beide Seiten), nach der Probezeit 4 Wochen zu einem beliebigen Datum (für den Auszubildenden, sofern er überhaupt ordentlich kündigen darf) - Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung".

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Justin0507 
Fragesteller
 25.05.2023, 20:33

Steht 4 Wochen ☺️

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