Schadenersatz bei rechtswidriger Pfändung?

1 Antwort

Ich hoffe immer dass jemand bei solchen Probleme mit Eigentümer/Halter/Träger der Zulassung mal klagt, wenn eine Behörde ohne Nachweis Maßnahmen gegen den Träger der Zulassung unternimmt, obwohl dieser nicht der Eigentümer oder der Halter ist.

Träger der Zulassung hätte ja auch ein 1 jähriges Kind sein können oder sonst wer. Eigentümer eine andere Person, Halter eine andere Person und Versicherungsnehmer eine andere Person.

ich finde das rechtlich nicht ganz unproblematisch. Es gibt sehr häufig Maßnahmen die gegen den Träger der Zulassung gerichtet sind, obwohl diesem keine Schuld trifft.

eine Antwort dazu kann ich dir also abschließend nicht geben. Aber falls du dagegen vorgehen solltest, bitte ich um Aktenzeichen nach Abschluss des Gerichtsverfahrens 🙈


Honk6528 
Fragesteller
 03.03.2023, 02:15

Schade, aber vielleicht kommt ja noch was

0