Rechte beim Abhauen von zuhause

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Wiel alt ist deine Freundin?

Das es in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt, haben Ihre Eltern und die Vormundschaft das Recht zu bestimmen wo sich deine Freundin aufhalten darf und wo nicht. Die Polizei würde als erstes deine Freundin in "Gewahrsam" nehmen Natürlich nicht sofort mit Handschellen o.ä.. Sollte allerdings Fluchtgefahr bestehen, so ist diese Maßnahme unabdingbar. Anschließend würde wir deine Freundin mit auf die Wache nehmen und befragen weshalb Sie von Zuhause geflohen ist. Evtl. wird Sie geschlagen oder ähnliches. Parallel wird zu der Befragung wird das Jugendamt informiert. In den Meisten Fällen kommt das Jugendamt auch vorbei und bietet einem die Möglichkeit an wenn man gar nicht mehr nach Hause möchte, sich vorerst in einem Jugendwohnheim niederzulassen.

Deine Freundin hat lediglich das Recht auf eine andere Unterkunft, was aber nicht heißt das Sie bspw. bei die wohnen darf. Evtl. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese mit dem Jugendamt abgesprochen ist.

Das hängt erst einmal vom Alter deiner Freundin ab. Solange sie nicht 18 ist, sind die Eltern die Erziehungsberechtigten, deine Freundin hat da also schlechte Chancen. Wenn sie aber über 16 ist und berechtigte Gründe vorbringen kann, warum sie nicht mehr zu Hause leben kann, kann sie die Möglichkeit offiziell auszuziehen. Dafür muss (!) sie aber unbedingt zum Jugendamt und denen die Situation schildern. Du könntest übrigens im allerschlimmsten Fall auch eine Menge Ärger bekommen, da du weißt, das ssie abgehauen ist und vermutlich sogar weißt, wo sie sich befindet...

Wie alt ist sie?

Normalerweise wird sie zu den Eltern zurück gebracht.

Besteht Grund zur Annahme, dass sie dort Schaden nimmt (also nicht Erziehung, sondern Misshandlung) wird sie ggf fremd untergebracht.

U.U schneidet sie sich ins eigene Fleisch, wenn sie den Eltern nru eins auswischen wollte, bzw. ein Machtspielchen probt. Denn dort ist es mit Wahrscheinlichkeit weniger nett, als zuhause. Denn nun muss erst der Hintergrund geklärt werden, bevor sie heim darf.

Ist sie unter 18 fährt die Polizei sie wieder nach Hause. Kommt es öfter vor werden sie auch das Jugendamt einschalten.

Über 18 kann sie selber entscheiden wo sie wohnt und die Polizei wird sie nicht heimfahren sondern nur (je nach Länge des Vermisstseins) suchen.

Bei Minderjährigen haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn die Eltern sagen, dass Kind muss nach Hause, dann muss es nach Hause, und wenn es abhaut, holt es die Polizei wieder.