Recht; Fahrzeug steht abgemeldet auf der Straße....?
Hallo,
ein Fahrzeug steht abgemeldet auf der Straße (öffentlich).
Ein Fahrer in einem angemeldeten und versicherten Fahrzeug kracht beim vorbeifahren in das stehende abgemeldete Fahrzeug.
a) Wie lange darf ein Fahrzeug nach Abmeldung bei der Behörde noch auf der Straße stehen bis es abgeschleppt wird?
b) Hat der Halter/Fahrer des abgemeldeten Fahrzeugs Teilschuld?
c) Trägt der Fahrer des angemeldeten Fahrzeugs als Unfallverursacher die komplette Schuld?
Vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
a) Wie lange darf ein Fahrzeug nach Abmeldung bei der Behörde noch auf der Straße stehen
Gar nicht, nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
bis es abgeschleppt wird?
Das ist eher eine Frage der Arbeitsgeschwindigkeit der jeweiligen Behörde.
b) Hat der Halter/Fahrer des abgemeldeten Fahrzeugs Teilschuld?
Wenn das Fzg. ansonsten nicht verkehrswidrig abgestellt wurde, sehe ich dafür keine Anhaltspunkte. Die fehlende Anmeldung steht in keinem Kausalzusammenhang zum Unfall.
c) Trägt der Fahrer des angemeldeten Fahrzeugs als Unfallverursacher die komplette Schuld?
Wenn er den Unfall verursacht hat: Ja.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Hallo
Der Unfallverursacher ist der allein Schuldige. Man darf nicht an Autos anfahren die unrechtmäßig abgestellt sind. Der Absteller ist nur mitschuldig wenn er z.B. die Sicht behindert
Gruß HobbyTfz
a: Überhaupt nicht, eben weil keine Versicherung besteht.
b: Schuld wohl nicht, aber er bleibt auf seinen Kosten sitzen, die Versicherung zahlt bestimmt nicht für das abgemeldete Fahrzeug.
c: Ja, er ist ja gefahren, das andere, wenn auch abgemeldete Fahrzeug stand ja nachweislich still.
b: Schuld wohl nicht, aber er bleibt auf seinen Kosten sitzen, die Versicherung zahlt bestimmt nicht für das abgemeldete Fahrzeug.
Wieso nicht. Ob es versichert ist oder nicht ist doch nicht auschlaggebend ob in das Auto gefahren werden darf oder nicht. Es ist Grundsätzlich ein bjekt bei dem eine Kollision zu vermeiden ist. Sollte es zu einer Kollision kommen, bedeutet die Fehlende Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, nach meinem Rechtgefühl zumindeest, nicht automatisch Schuldhaft. Nach meiner Ansicht sollte der Halter/Fahrer des abgestellten PKW die Kosten für die Instandsetzung erhalten.
a: du begehst ab Tag eins eine Sondernutzung und nach wenigen Wochen wird dein Fahrzeug als Müll angesehen und kostenpflichtig verschrottet. Den letzten Halter kann man ja ohne Probleme herausfinden.
b: nein
c: ja
zu c)
Muss der Unfallverursacher die Kosten erstatten die der Sondernutzer hat um das Fahzreug wieder herzustellen?
Kann sein dass das Fahrzeug ne Reparatur nötig hatte und später wieder eingesetz werden könnte.
Die Versicherung trägt die Kosten. In der Regel liegt bei einem älteren Fahrzeug (davon gehe ich jetzt hier aus) ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Somit bekommst du nur den Zeitwert des Fahrzeugs erstattet.
lg
Interessante Meinung :)