Andere Antwort

Ein Vertrag kommt zu stande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen bezeichnet mit Angebot und Annahme.

Im Antrag (Auch Angebot) ist die Dienstleistung oder das Produkt beschrieben das angeboten wird, des weiteren wird wahrscheinlich irgendwie darauf hingewiesen wie lange der Antrag gültig ist. Bsp. Floskeln wie: "Angebot freibleibend", "so lange der Vorrat reicht", "dauerhaft günstig" oder "Angebot gültig bis zum..."

In der Annahme wird nach aufführen der Angebtosnummer oder des Datums des Angebots nur kurz zugesagt. Beides geht elektronisch als auch in Schriftform.

Sollte fürs erste genügen.

denke ich.

Bin was das angeht kein Experte.

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Natürlich darfst du Teufelskreis als Wort nutzen... Zumindest glaube ihc das.

Wie sonst willst du dich über etwas unterhalten das als Teufelskreis bezeichnet werden könnte.

Wobei das ein ziehmlich negativ angehaftetes Wort sein kann, je nach Zusammenhang.

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