Rechnung an Autohaus schreiben?

4 Antworten

Ihr könnt eure Förderung erstmal stellen wie ihr wollt. Ob sie berechtigt ist und auch beglichen wird, ist eine ganz andere Frage.

Denn:

Man kann natürlich ein Auto zugelassen verkaufen. Das stellt auch kein Problem dar, sofern man ein paar Dinge beachtet. Obligatorisch ist hierbei der Kaufvertrag mit Datum und am besten auch noch Uhrzeit des Eigentumswechsels.

Dann gibt es auch noch Pflichten vom Käufer und auch vom Verkäufer. Der Käufer hat die Pflicht den Wagen unverzüglich (in der Regel innerhalb einer Woche) ab- oder umzumelden.

Der Verkäufer hat die Pflicht (und ist auch gut beraten diese wahrzunehmen um sowas wie hier zu verhindern) seine Versicherung und die Zulassungsstelle darüber zu informieren. Dafür gibt es einfach Vorlagen. Denn die Versicherung geht zwar sofort auf den Käufer über, aber da auch die Versicherung keine hellseherischen Fähigkeiten hat, braucht sie dafür eine Info.

So. Nun habt ihr beide nicht pflichtgemäß gehandelt. Der eine hat es vertrödelt und der andere wusste wahrscheinlich nichts von seiner Pflicht.

Den Käufer halte ich daher in diesem Fall grundsätzlich für den falschen Addressaten für eure Forderung.

Wendet euch erstmal unter Vorlage des Kaufvertrags an eure (alte) Versicherung, damit klar ist, dass die vom falschen abgebucht haben (auch wenn sie es nicht besser wissen konnten). Ich könnte mir vorstellen, dass die das einfach und unkompliziert Rückgangig machen können.

Und zur Steuer: Ich kann mir kaum vorstellen, dass es fruchtet sich an die Zulassungsstelle zu wenden. Als Behörde wird die einfach sagen: Hättet ihr euch früher pflichtgemäß melden müssen, Antrag abgewiesen, Pech gehabt.

Da es nur um rund einen Monat geht und die KfZ Steuer nun wahrscheinlich kein imenser Betrag ist, lässt es darauf beruhen. Geht doch wahrscheinlich um kaum mehr als 20 € oder? Hakt das einfach ab und verschwendet dafür keine Mühe, Zeit und Nerven. Betrachtet es als Lehrgeld und macht es nächstes Mal besser.

Selbst wenn die Versicherung sich quer stellt, sehe ich es als schwierig an Schadensersatzansprüche gegen den Käuferdurchzusetzen. Bestenfalls teilt man sich den Schaden 50/50. Das waren dann wohl knapp 63 €. Auch dafür lohnt der Aufwand meiner Ansicht nach nicht.

Wendet euch erstmal an eure Versicherung. Ansonsten kann man mit dem Käufer nochmal sprechen, ob man sich unkompliziert gütlich einigen kann ohne große Forderungsschreiben oder gar vor Gericht. Viel Zeit und Mühe würde ich aber vermeiden zu investieren. Lohnt bei den Beträgen nicht und man selbst ist offenbar auch nicht unschuldig an der Situation.


CubaLibre03 
Fragesteller
 03.11.2023, 13:31

Danke für die ausführliche Antwort!
Leider haben wir uns da ziemlich drauf verlassen, als das Autohaus meinte, wir brauchen uns um nichts mehr kümmern.. das würden sie alles zeitnah machen.
Das mit der „Forderung“ ist mit dem Autohaus abgesprochen, wir sollen denen eine Auflistung schicken und sie erstatten uns (zum Glück) das Geld zurück.

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Callidus89  03.11.2023, 13:37
@CubaLibre03

Ah ok. Ihr seid euch also schon einig. Die wissen auch, dass eigentlich sie hatten zahlen müssen und wollen sich nicht auch noch mit der Versicherung auseinander setzen.

Dann setzt doch den 12.09. - 17.10. an und rechne taggenau ab. Eigentlich könnte man auch ab dem 09.09. abrechnen. Da ihr den Wagen da aber noch nicht abgegeben habt, kann man da sicher etwas entgegen kommen.

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Das ergibt keinen Sinn. Mit dem Verkauf ging die Versicherung auf den Erwerber über.

Wenn die Versicherung die Beiträge zu Unrecht von euch fordert, könnt ihr diese unberechtigte Forderung nicht einfach auf jemand anderen abwälzen.


CubaLibre03 
Fragesteller
 03.11.2023, 12:26

Aber die Versicherung muss doch mit uns abrechnen, wenn das Autohaus nicht abmeldet? Das AH meinte zu uns, wir sollen denen einfach eine Rechnung schicken, was uns unberechtigt wegen deren Fehler abgerechnet wurde.. bzw das halt Anteilig ausrechnen

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Mariomadda69  03.11.2023, 13:19

Das ist heutzutage nicht mehr so...erst mit Abmeldung läuft die Versicherung aus...wenn ein Schaden entsteht geht es trotzdem auf deine Kappe...die erfahrung musste ich schon schmerlich erfahren...die Versicherung musste den Schaden übernehmen u ich bin in den Prozenten gestiegen

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migebuff  03.11.2023, 13:23
@Mariomadda69
Das ist heutzutage nicht mehr so...

Bei welcher Versicherung bist du? Ich suche dir später die entsprechende Stelle aus deinen Vertragsbedingungen heraus.

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Callidus89  03.11.2023, 13:32
@Mariomadda69

Nein, der Schaden würde nicht auf deine Kappe gehen. Die Versicherung geht mit dem Kauf sofort auf den Käufer über. Der Kaufvertrag dokumentiert den Zeitpunkt (Datum und am besten noch die Uhrzeit). Hat man keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen, hat man natürlich ein Problem den Wechsel nachzuweisen.

Will man als Verkäufer nicht riskieren, dennoch damit konfrintiert zu werden, muss man seiner Versicherung und auch der Zulassungsstelle einfach nur unverzüglich mitteilen, dass der Wagen verkauft wurde (Veräußerungsanzeige). Vordrucke gibt es im Netz (z. B. vom ADAC, gleich zusammen mit dem Vordruck für den Kaufvertrag). Im übrigen gehört die Meldung über den Verkauf ohnehin zu den Pflichten des Verkäufers.

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Mariomadda69  03.11.2023, 14:12
@Callidus89

Ich bin ja nicht blöd...die huk hat mit mir zusammen dagegen geklagt u verloren, sie mussten den Schaden zahlen u ich bin in den Prozenten gestiegen...trotz Kaufvertrag vom ADAC mit allem drum u dran

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Callidus89  03.11.2023, 14:26
@Mariomadda69

Dass bei dir die HUK hat zahlen müssen, ist doch klar. Wie gesagt geht die Versicherung ja auf den Käufer über und löst sich nicht etwa in Luft auf. Insofern muss sie natürlich auch zahlen, wenn der Käufer den Vertrag nicht kündigt und einen Unfall verschuldet.

Warum man da klagt, erschließt sich mir nicht. Ist doch eindeutig und Basiswissen der Versicherer. Würde vielleicht eher geklagt, weil die Schuldfrage nicht geklärt war bzw. man es anders gesehen hat?

So oder so: Deine Schadensfreiheitsklasse hätte davon aber unberührt bleiben müssen. Ich schätze, da hat der Sachbearbeiter einfach einen Fehler gemacht.

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Mariomadda69  03.11.2023, 16:08
@Callidus89

Die Rechtsschutz der huk hat mit mir dagegen geklagt....das problem war das das auto angemeldet durch mehrere Hände gegangen ist der letzte Käufer hat damit sein eigenes auto angefahren, deswegen wurde dagegen geklagt...wie dem auch sei ,die sf jahre waren weg u ich werde nie wieder ein auto angemeldet übergeben

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Callidus89  03.11.2023, 16:45
@Mariomadda69

Muss ja ein sehr ungewöhnlicher Fall gewesen sein.

Solange du deine Schuldigkeit getan hast, ist es doch eigentlich völlig egal durch wievielt Hände das Auto anschließen noch geht. Liegt ab dann doch alles in der Verantwortung des Käufers.

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Mariomadda69  03.11.2023, 19:16
@Callidus89

Das dachte ich auch...das Gericht sah das anders...nun ja,ist knapp 4jahre her und aus Fehlern lernt man...das wird mir nie wieder passieren

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Callidus89  03.11.2023, 22:56
@Mariomadda69

Falls du Lust hast, würde ich gerne die genaue Begründung des Gerichts erfahren. Aber wirklich nur, wenn es dir nichts ausmacht.

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Mariomadda69  04.11.2023, 07:28
@Callidus89

Wenn ich die Tage dazu komme such ich das mal raus u fass das kurz zusammen, den genauen Inhalt weiß ich so aus dem Kopf nicht mehr genau

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Bist du sicher, dass ihr das Fahrzeug an das Autohaus "verkauft" habt? Oder haben die das nur in Zahlung genommen um es "im Kundenauftrag" weiter zu verkaufen? Dafür spricht, dass es noch nicht abgemeldet wurde. Dann steht euch noch eine Rechnung ins Haus, für die Standgebühr für das Fahrzeug.


CubaLibre03 
Fragesteller
 03.11.2023, 13:23

Hallo! Ja, wir haben es richtig verkauft. Ankaufvertrag wurde am 9.9. unterschrieben

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DerHans  03.11.2023, 13:30
@CubaLibre03

Dann verstehe ich aber nicht, dass ihr das eurer Versicherung das nicht SELBST mitgeteilt habt.

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CubaLibre03 
Fragesteller
 03.11.2023, 13:33
@DerHans

Ja das stimmt, das hätten wir definitiv tun sollen. Leider hatten wir uns darauf verlassen, dass sich das Autohaus um alles kümmert. Zu uns wurde gesagt, wir brauchen uns um rein gar nichts kümmern, das übernehmen sie. Nächstes Mal ist man schlauer

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Leider ab gar nicht...wenn du dein Auto an wen auch immer zugelassen übergibst ist es dein problem wenn nicht abgemeldet wird...da ist es egal ob Privatperson oder AH nicht abmeldet...Du kannst froh sein wenn auf deinen Kennzeichen nicht noch ein Schaden angerichtet wurde...diese erfahrung musst ich leider auch schon machen