Rasenmäher vom Vermieter?
Hallo als meine Eltern hier eingezogen sind hat uns der Vermieter einen Rasenmäher gestellt der auch von anderen benutzt wird zum Rasenmähen da das Gemeinschafts aufgabe ist. Nun ist er gewartet worden. Wer übernimmt die Kosten der Vermieter oder der Mieter?
9 Antworten
Der Vermieter und er dürfte vermutlich die Kosten dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung vermutlich/möglicherweise auf euch umlegen…
...Nur, wenn es eine Vereinbarung unter der Rubrik "Sonstige Betriebskosten" gibt.
Entweder der Vermieter komplett oder die Kosten werden auf alle Mieter verteilt; Stichwort "Rasenmähen ist Gemeinschaftsaufgabe".
der Vermieter hat den Rasenmäher gestellt, damit dürfte ihm auch alle anfallenden Kosten zufallen.
Die Kosten der Instandsetzung und Neuanschaffung schon, nicht aber die einer Wartung, die als laufende Betriebsausgabe i. S. d. §§ 1, 2 Nr. 17 BetrKV umlagefähig ist.
Na ihr alle. Wer denn sonst? Bestimmt nicht der, der euch den Mäher geliehen hat. Das wäre ja noch schöner....
Rasenmäher (...) ist er gewartet worden. Wer übernimmt die Kosten der Vermieter oder der Mieter?
Sind Betriebskosten nach den Bestimmungen des BetrKV vereinbart, sind diese laufend entstehenden Wartungskosten gem. § 2 Nr. 17 BetrKV auf die M anteilig umlegbar.
G imager761