Dachbodenräumung auf Kosten des Mieters?

7 Antworten

stand auf dem Flur des Dachbodens jede Menge Zeug herum (...) das (...)wohl anscheinend niemandem gehört (...)
will der Vermieter den Dachboden kostenpflichtig räumen lassen und die Kosten auf alle Mieter auf teilen. Darf er das?

Ja: Vermieter dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Entrümpelungs- und Sperrmüllkosten auf die Mieter des Hauses aufteilen, so der BGH m. Urt. VIII ZR 137/09, soweit konkrete Verursacher nicht zu ermitteln sind. Denn auch hierbei handelt es sich um umlagefähige Müllentsorgungskosten die laufend entstehen, nämlich immer dann, wenn Mieter unberechtigten Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellten.

G imager761


Bratfett2000 
Fragesteller
 03.10.2019, 12:08

Also ich verstehe es wenn jetzt eine Entrümpelung stattfinden würde und nach einem halben Jahr ohne Mieterwechsel wieder eine Menge Zeug dort stehen würde.... Aber 3 von 5 Mietern haben mit dem Müll nichts zu tun warum sollen die die kosten tragen.

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imager761  03.10.2019, 17:28
@Bratfett2000
Aber 3 von 5 Mietern haben mit dem Müll nichts zu tun warum sollen die die kosten tragen.

Weil der BGH diese Entsorgungskosten als umlagefähige Betriebskostenart ausgeurteilt hat, wenn kein Verursacher zu ermitteln wäre. Warum sollte denn auch der Vermieter die Kosten tragen wollen, wenn es sich definitiv nicht um sein Gerümpel handelt?

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Bratfett2000 
Fragesteller
 03.10.2019, 23:18
@imager761

Warum sollte ein Mieter die Kosten tragen wollen wenn es dedenitiv nicht sein Müll ist

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Laut BGH wäre dies möglich, wenn die Beräumung regelmäßig geschieht. Dann kann er die Kosten in der Betriebskostenabrechnung umlegen.

Bei einer Einmaligen Geschichte ist das nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

imager761  02.10.2019, 08:45
Bei einer Einmaligen Geschichte ist das nicht möglich.

Doch, denn Entrümpelungskosten sind umlagefähige laufenden Betriebskosten i. S. d. § 1 I 1 BetrKV; den sie entstehen dem VM immer dann, wenn Mieter unberechtigten Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellten.

"Die Umlage der Sperrmüllkosten sei zulässig, denn es handele sich dabei um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 II. BV. Auch laufende Sperrmüllkosten, die - wie hier - erforderlich würden, weil Mieter rechtswidrig Müll auf Gemeinschaftsflächen abgestellt hätten, seien umlagefähig.", BGH VIII ZR 137/09, Rn. 11.

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imager761  03.10.2019, 08:09
Laut BGH wäre dies möglich, wenn die Beräumung regelmäßig geschieht.

Nein, sondern wenn sie laufend geschieht. Nämlich immer dann, wenn Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellten, wären die hierfür notwendigen Voraussetzungen der §§ 1 I 1, 2 Nr. 8 BetrKV erfüllt, die eine Umlage auf alle Mieter rechtfertigen, soweit der konkrete Verursacher nicht zu ermitteln wäre, der diese Kosten in dem Fall natürlich allein zu ersetzen hätte.

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Da fehlt deine Kommentar zur Frage.

Vermutungen: Du hast Sperrmüll auf dem Dachboden gelagert, obwohl der Dachboden nicht in deinem Mietvertrag an dich übertragen wurde.

Du bist nicht der einzige Mieter im Haus, andere Mieter haben auch Klamotten eingelagert?

Dir wurde der Dachboden mietvertraglich übertragen, der Brandschutz ist aber nicht aufgrund deines Sperrmülls nicht gewährleistet?

Er kann und muss vermutlich sogar für die Räumung dieses Mülls - allein aus Brandschutzgründen - sorgen, allerdings kostenmäßig nicht zu Lasten von Mietern. Außer der Müll ließe sich eindeutig den jeweiligen Mietern zuordnen.


imager761  02.10.2019, 08:39

Es ist nach Aufassung des BGH genau anders herum: Auch Entrümpelungskosten dürfen als laufend entstehende Betriebskostenart Müllbeseitigung in der BK-Abrechnung anteilig auf alle M umgelgt werden, sofern der Verursacher nicht zu ermitteln wäre: "Die Umlage der Sperrmüllkosten sei zulässig, denn es handele sich dabei um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 II. BV. Auch laufende Sperrmüllkosten, die - wie hier - erforderlich würden, weil Mieter rechtswidrig Müll auf Gemeinschaftsflächen abgestellt hätten, seien umlagefähig.", BGH VIII ZR 137/09, Rn. 11

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Nein, darf er nicht. Er muss die vorigen Mieter zur Entrümpelung auffordern. Kann er die Mieter nicht mehr ausfindig machen, muss es der VM auf eigene Kosten veranlassen.

Übrigens : selbst Sperrmüll am Straßenrand darf von niemandem ( außer Beauftragten ) entfernt werden. Das wäre Diebstahl / Raub, so komisch das klingt.


tevau  01.10.2019, 18:04
muss es der VM auf eigene Kosten veranlassen.

Ja, aber diese Kosten kann er dann normalerweise auf die Mieter umlegen. Muss man wohl so sehen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege etc.

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2015/02/kosten-spermuell.html

https://www.mietrecht.org/nebenkosten/sperrmuell/

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Indianer66  01.10.2019, 18:24
@tevau

Ne ne.....wenn ein Mieter auszieht, räumt er auch den Keller oder Dachboden. Er lässt ja auch keine Möbel in der Wohnung zurück. Der VM geht normalerweise durch sämtliche genutzten Räume und macht den Mieter auf Missstände aufmerksam. Wenn er das unterlässt ist es sein Problem und haftet dafür.

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imager761  02.10.2019, 08:52
Er muss die vorigen Mieter zur Entrümpelung auffordern. Kann er die Mieter nicht mehr ausfindig machen, muss es der VM auf eigene Kosten veranlassen.

Nein, muss er nicht. Wenn kein Verursacher zu ermittlen wäre, gar jeder ausziehende Mieter bestreitet hat, dass das Gerümpel ihm gehört, darf er die Entrümpelung auf alle M als laufend entstehende BK-Art 'Müllentsorgung' umlegen. Nachzulesen in der Begründung unter Rn.11 des BGH-Urteils VIII ZR 137/09.

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