Prüfpflicht für Gegensprchanlage?

4 Antworten

Dabei handelt es sich um kein Ortsveränderliches Gerät in gewerblicher Nutzung, zumal die Sprechanlage und Türöffner mit Niederspannung betrieben werden, also sind da auch keine Prüfintervalle vorgesehen.

Es ist halt einfach so, daß du einen Defekt melden solltest, spätestens bei der Eigentümerversammlung, daß dann entsprechend ein Auftrag zur Reparatur der Anlage vergeben wird. Das Ding sollte ja funktionieren...

nein, eine Regel oder der gleichen gibt das nicht. aber bislang konnte man grob davon ausgehen, dass so eine Anlage, wenn nichts unvorhergesehenes geschieht, wie Vandalsimus, Blitzschlag etc. sofern von ordentlicher Qualität, 30 Jahre hält. die meisten renomierten Hersteller wie Ritto, Siedle, Friedland haben auch bislang meistens über diesen Zeitraum Ersatzteile vorgehalten.

Immmerhin haben wir es bei einer Kingelanlage mit Kleinspannung zu tun. Das bedeutet, es geht von der Anlage keinerlei Gefahr aus, die durch eine regelmässige Sicherheitspüfung zu bannen wäre.

ein Nichtfunktionieren der Anlage stellt einen Grund zur Mietminderung dar bzw. berechtigt im Falle einer Eigentümergemeinschaft zu einer Forderung nach Wartung bzw. Reperatur.

Je nach Alter der Anlage würde ich ggf. auch auf der nächsten Eigentümerversammlung einen Austausch iniziieren.

lg, Anna

Da muss nichts regelmäßig geprüft werden. Wenn defekt, muss es gemeldet werden. Dann muss es in Ordnung gebracht werden.

Bis auf den Klingeltrafo ist das eine Anlage mit Kleinspannung - vergleichbar mit einer elektrischen Eisenbahn. Da muss nichts turnusmäßig geprüft werden.

Nur sollte natürlich ein Defekt lokalisiert und behoben werden.

Und bei der Eigentümergemeinschaft sollte wohl klar sein: Gleiches Recht für alle. Funktioniert eine Klingel nicht, dann muss auch gehandelt werden.