Probezeit bei Übernahme?

2 Antworten

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Ja, dabei kann durchaus eine erneute Regelung zur Probezeit geschaffen werden, solang Tarifvertrag o. ä. nichts anderes vorsehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach der Probezeit muss der Vertrag nicht verlängert werden, der läuft einfach weiter, wenn er nicht gekündigt wird. Die Probezeit bewirkt eigentlich nur eine kürzere Kündigungsfrist (14 Tage). Kündigungsschutz, gibt es auch ohne vereinbarte Probezeit, in den ersten 6 Beschäftigungsmonaten nicht.


willhelfen1 
Fragesteller
 04.11.2023, 12:54

Danke aber das war nicht die Frage.

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DerHans  04.11.2023, 12:58
@willhelfen1

Wenn du von der Einsatzfirma übernommen wirst, bekommst du ja einen neuen Vertrag. Da gelten die ersten 6 Monate wiederum, (wie) Probezeit. Dabei ist es unerheblich, ob man dich dort bereits kennt.

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willhelfen1 
Fragesteller
 04.11.2023, 13:00
@DerHans

Aber bei einer Verlängerung ist das nicht so? Also wenn ich beispielsweise einen Vertrag über 1 Jahr erhalte und der wird dann nochmal um 1 Jahr verlängert dann wäre das ja auch ein neuer Vertrag.

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DerHans  04.11.2023, 13:04
@willhelfen1

Nein bei einer Verlängerung eines BEFRISTETEN Vertrages, bleibst du ja im GLEICHEN Unternehmen.

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willhelfen1 
Fragesteller
 04.11.2023, 13:08
@DerHans

Ja das ist logisch aber das wäre ja in meinem Beispiel mit der Leiharbeit auch so. Man würde ja die ganze Zeit im gleichen Unternehmen arbeiten aber könnte so 1 Jahr lang Probezeit haben und jederzeit gekündigt werden.

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DerHans  04.11.2023, 13:09
@willhelfen1

Nein. Du hast bei einer Übernahme einen NEUEN Arbeitgeber. Da gilt meist ein ganz anderer Tarifvertrag.

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willhelfen1 
Fragesteller
 04.11.2023, 13:11
@DerHans

Ja ich hab es schon verstanden aber das klingt für mich halt schon nach einer unfairen Regelung zum Nachteil des Arbeitnehmers. Ein weiterer Grund dafür Leiharbeit abzuschaffen.

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