Privatwald Baumfällen?

Venus345  10.03.2022, 18:17

was ist das für ein Baum? Eichen sind geschützt ab einem bestimmten alter

Meisterbaum2701 
Fragesteller
 10.03.2022, 18:45

Kirsche und wirft schon die ersten Äste ab

4 Antworten

Prinzipiell darfst Du in Deinem Wald auch fällen, aber halt nur von Oktober bis Februar.

Aber auch bei Wäldern kann es wieder Besonderheiten geben, z,B. stehen die Erlen in meinem Wald, die direkt am Bach stehen (im Wald auf meinem Grundstück), wohl unter Schutz, wenn ich das richtig interpretiere- ich hatte ja eh nicht vor die zu fällen,scheint aber mal wieder so einer der Sonderfälle zu sein. (Frag mich nicht,wie dieser Schutz jetzt wieder heist)

Ansonsten ist es, wenn das als Wald ausgewiesen ist ohne besondere Besonderheiten, das Fällen oft einfacher als in einerm normalen Garten, wenn es eine Gemeinde mit Baumschutzsatzung sein sollte (hat die Gemeinde keine Baumschutzsatzung ,ist es eh egal)


Pomophilus  10.03.2022, 20:21
Prinzipiell darfst Du in Deinem Wald auch fällen, aber halt nur von Oktober bis Februar.

Wo ist das denn geregelt? Die Vorschrift, die ich kenne, lautet:

(5) Es ist verboten,
(...)
2.
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

( § 39 BNatSchG)

Demnach gilt das ja innerhalb des Waldes nicht! Wäre auch schwierig, wenn zB vom Borkenkäfer befallene Bäume bis zum 1. Oktober stehen bleiben müssten im Sommer, wenn der Käfer fliegt...

Die Erlen bei dir: ich glaube nicht, dass jede einzelne Erle als Naturdenkmal ausgewiesen ist, dann müssten sie tatsächlich stehen bleiben bis sie von alleine umfallen. Ich vermute, dass dieses Stück als Erlenbruchwald betrachtet wird und als Gesetzlich Geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG gelten:

§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
1.
natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
(...)
4.
Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,

Das hieße, der Uferbereich mit seiner typischen Vegetation, den Erlen eben, muss als solcher erhalten bleiben. Du dürftest also schon dieses Waldstück ganz normal als Wald bewirtschaften, Erlen fallen und nutzen. Was du nicht dürftest, wäre zB alle Erlen beseitigen und stattdessen untypische Baumarten wie Fichten dort Pflanzen. Andere geschützte Biotope sind zB bestimmte Mähwiesen. Und die werden auch ganz normal genutzt, bewirtschaftet. Sie werden, wie der Name schon sagt, gemäht, deswegen bleiben sie ja Mähwiesen. Bei Totalschutz, keine Nutzung mehr, würden sie sich zu etwas Anderem entwickeln.

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Silo123  10.03.2022, 21:01
@Pomophilus

Danke für die Korrektur und Erklärung der Sachen meinen Wald betreffend.

Punkto dem Schutz der Erlen blicke ich leider selber nicht mal durch, aber ich will den Wald eh entsprechend bewirtschaften und die Uralterlen bleiben eh stehen, solange sie leben. Es ging bei dem,was ich dazu gelesen haben, echt um den Uferbereich. Und es geht mit Deiner Äußerung kongruent.

So ein richtiges Überschwemmungsgebiet ist das nicht, wobei im vorletzten Jahrhundert dieser Bach wohl mal massiv über die Ufer getreten ist, ist sogar jemand drin ertrunken (in den Analen: eine Magd), aber sogar dann kam das Wasser nicht bis zu meinen Häusern hoch. Gäbe es nochmals so ein Ereignis, wäre ich von der Außenwelt abgeschnitten, hätte aber sonst nicht viel zu fürchten. Bei den direkten Nachbarn wäre aber Landunter. Der Wald stände dann tatsächlich größtenteils unter Wasser.

Bei den Flutkatastrophen der letzten Zeit überlegt man sich schon mehr, was man kauft. Ich habe die Flutsicherheit echt einbezogen. Ein Haus in meiner Suche fiel deswegen raus(war aber tatsächlich nur EIN einziges, sogar ohne bekannten Überschwemmungshintergrund)

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Hallo,

Wenn es tatsächlich Wald ist, und das entscheidet im Zweifelsfall die Forstbehörde und nicht eine Eintragung irgendwo, dann dürfen Bäume rechtlich ganzjährig gefällt werden.

Baumschutzssatzungen können Gemeinden in ihrer Zuständigkeit im bebauten Bereich erlassen, längst nicht jede Gemeinde tut dies aber. Für den Wald haben diese Satzungen keinerlei Gültigkeit. Eine generelle Regelung, die Eichen ab einem gewissen Alter unter Schutz stellt, ist mir nicht bekannt. Denkbar, dass so etwas in der Baumschutzsatzung einer bestimmten Gemeinde steht und dort für Eichen im bebauten Gebiet gilt. Aber üblicherweise wird ein solcher Schutz nicht am Alter, das am Einzelbaum kaum genau zu bestimmen ist, sondern am Durchmesser festgemacht.


Meisterbaum2701 
Fragesteller
 10.03.2022, 19:41

Hatte beim Forstamt angerufen und die meinten das geoportal eigentlich sicher ist ....

Ist halt schon ungefähr nen Hektar auf dem Grundstück was mir gehört und dann sind da nich 3 oder so dran

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Jede Gemeinde hat eine Baumschutzsatzung. Da musst du dich erkundigen, ob das erlaubt ist.


Silo123  10.03.2022, 19:19

Nicht jede Gemeinde hat eine Baumschutzsatzung.

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den darfst Du fällen, da will niemand was

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung