Praktische Prüfung verschieben?

2 Antworten

Das ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Wenn er auf dem Muster des Fahrlehrerverbands basiert, steht dort folgendes:

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich.

Bedenklich ist insbesondere diese Aussage:

2. Ich nicht mal alle voraussetzen erfüllt habe um an der prüfung teilzunehmen.

Laut §17 Abs 5 FeV muss vor der Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung vorliegen, die den vollständigen Abschluss der Ausbildung bescheinigt:

Der Bewerber hat dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vor der Prüfung in geeigneter Form eine Bestätigung des Inhabers der Fahrschule oder der zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person zu erbringen aus der ersichtlich ist, dass alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte der zu prüfenden Klasse gemäß § 5 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung absolviert wurden und der Abschluss der praktischen Ausbildung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgestellt ist.

Dieser Nachweis darf erst dann ausgestellt oder elektronisch übermittelt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, §6 Abs 2 FahrschAusbO:

Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz in Verbindung mit Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen. Die Unterzeichnung kann auch elektronisch erfolgen. Der Ausbildungsnachweis ist dem Fahrschüler auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln.

Wenn zum Zeitpunkt deiner Prüfung ein Ausbildungsnachweis vorliegt, der die vollständig abgeschlossene Ausbildung bescheinigt, diese aber garnicht abgeschlossen ist, liegt eine Straftat vor.

§267 StGB:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zwar wurde die Urkunde (Ausbildungsnachweis) von der Fahrschule gefälscht, aber auch das Nutzen einer gefälschten Urkunde (hier: Anmeldung zur Prüfung) zu Täuschungszwecken (hier: früheres Ablegen der Prüfung) ist ebenso strafbar.

Wirklich "verboten" ist es natürlich nicht, daher schon "erlaubt". Die erforderlichen Pflichtausbildung nach der Fahrschülerausbildungsverordnung muss natürlich erfolgt vollständig sein.

Grundsätzlich darf ein Fahrlehrer jedoch erst mit seinem Fahrschüler zur Prüfung, wenn er davon überzeugt ist, dass die Ausbildung ausreichend war (die nötigen Kenntnisse/Fähigkeiten vorhanden sind).

Ich kenne es auch nicht anders, als dass man nur nach Rücksprache zur Prüfung angemeldet wird, schließlich muss man an dem Tag ja auch Zeit haben...

Vermutlich hat es der Fahrlehrer aber wirklich nur gut gemeint, damit es noch zeitnah was wird mit dem Führerschein. Viele Prüforganisationen prüfen nämlich ab November keine Zweiradklassen mehr wegen der Witterung bzw. nur auf ausdrücklichen/besonderen Wunsch und mit dem Risiko, dass die Prüfung nicht stattfindet (z.B. bei Glätte - bezahlen müsste man für die Prüfung dann aber trotzdem...).

Es kann daher durchaus sein, dass das jetzt quasi der letztmögliche Termin für dieses Jahr ist und es sonst erst im Frühjahr wieder möglich ist.

Ich würde einfach nochmal das Gespräch mit dem Fahrlehrer suchen und dabei auch die eiegene Bedenken offenlegen. Dabei freundlich bleiben, aber auch daran denken, dass die Fahrschule ein Dienstleister ist. Der Fahrschüler ist (gut) zahlender Kunde und kein Bittsteller o.ä.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung