Postanschrift bei Führerscheinantrag angeben?
Hallo,
Ist es möglich, bei der Anmeldung bei der Fahrschule und später bei der Antragstellung beim Bürgeramt die Postfachanschrift statt der Hausanschrift anzugeben, wenn man diesbezüglich keine Post nach Hause bekommen möchte?
3 Antworten
Nein. Steh zu deiner Entscheidung bzw. leb mit den Konsequenzen.
Nein für Behördenangelegenheiten ist sie eben nicht gleichwertig.
Diesbezüglich habe ich sogar bei der Post nachgefragt, und die haben gesagt, dass auch für amtliche Schreiben das Postfach nutzen kann.
Natürlich kann man für amtliche Schreiben ein Postfach benutzen, das bestreitet ja niemand. Trotzdem brauchen Behörden für die Erteilung von Erlaubnissen idR die Wohnanschrift. Alleine schon, damit sie überhaupt örtlich zuständig sind...
Bei der Postfachadresse steht ja auch der Ort der Postfiliale. Und das Postfach ist ja auf meine Wohnanschrift angemeldet. Es geht lediglich um die Postzustellung. Sonst ergibt ein Postfach ja keinen Sinn, wenn Behörden die Post trotzdem an die Hausanschrift senden würden.
Guck dir doch einfach mal das Antragsformular deiner zuständigen Faherlaubnisbehörde an (ist garantiert online verfügbar). Da wird zu 99.99% nach dem Hauptwohnsitz gefragt werden und eben nicht nach der Postadresse. Kannst da ja zusätzlich dein Postfach und die Bitte die Post dahin zu schicken eintragen...
Was ist überhaupt das "Problem", weshalb die Post nicht in den heimischen Briefkasten darf?
In unserer Familie wird einfach so, ohne zu fragen, die Post geöffnet und gelesen, was mir mittlerweile tierisch auf den Geist geht. Deshalb habe ich das Postfach ja gemietet.
Würde so eine Bitte, die Post ans Postfach zu schicken, überhaupt berücksichtigt? Die Behörden machen doch, was sie wollen.
Das ist natürlich wirklich unschön. Hat die Familie denn generell was dagegen, dass Du den Führerschein machst? Nicht, dass die später mal zufällig den Führerschein sehen etc.
Ich unterstelle mal Du bist volljährig (sonst ist die "solo" Anmeldung bei der Fahrschule ja eh nicht möglich), daher ist es ja rein Deine Sache was Du machst.
Vielleicht auch einfach mal (freundlich) in der Familie klar machen, dass Du deine Post selber ausfmachst. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses ist immerhin eine Straftat für die man bis zu einem Jahr im Knast landen kann (§ 202 StGB)...
Ich hatte mal ein Anfallsleiden (die Anfälle waren ein, zweimal im Jahr), das allerdings schon 3 Jahre her ist. Ich habe ein fachärztliches Attest, dass aus neurologischer Sicht nichts gegen das Erlangen eines Führerscheins und das Fahren eines Autos spricht. Die Fahrschule hat dieses Attest akzeptiert und meint, dass auch das Landratsamt keine Einwände haben wird. Nur meine Familie wettert dagegen, obwohl ich volljährig bin. Da ich ein gutes Jobangebot habe, für das ich aber mit dem Auto fahren muss, will ich nun den Führerschein machen. Einen Auszug kann ich mir momentan allerdings nicht leisten, deshalb rede ich mit meiner Familie gar nicht mehr darüber, sondern mache den Führerschein einfach. Deshalb habe ich mir ja das Postfach gemietet. Hinterher verschwindet eines dieser Schreiben "zufällig" im Papierkorb, ohne dass ich je etwas davon erfahre, wenn ich nicht gerade zum richtigen Zeitpunkt am Briefkasten bin.
Spätestens wenn du das Auto kaufst, musst du die Wahrheit sagen. Du schiebst es also nur auf.
Bei der Argumentation würde es sofort "Pack deinen Kram und zieh aus" heißen. Eigene Wohnung und Führerschein gleichzeitig kann ich mir momentan nicht leisten.
Bei der Fahrschule mag es gehen, aber die Fahrerlaubnisbehörde benötigt die Wohnadresse und nicht die Postanschrift. Da die Behörden sowieso Zugriff auf das Melderegister haben, finden die Wohnadresse so oder so heraus...
"Angst", dass die Post gesehen wird? Da steht als Absender ja nicht "Faherlaubnisbehörde", sondern Landkreis XY bzw. Stadt XY drauf - das kann somit alles sein...
Wenn man den Antrag per Post einreicht bekommt man mindestens die Gebührenrechnung per Post, wenn man persönlich den Antrag stellt kann man idR gleich bezahlen - dann kommt von der Behörde nichts mehr.
Die Rechnung vom TÜV für die Prüfgebühren kommt (jedenfalls hier beim TÜV Nord) aber immer per Post...
Und dem TÜV reicht eine Postfachadresse nicht?
Das wird wohl mehr ein Thema des Verfahrensablaufs und des Behördenprogramms sein.
Sicher "reicht" dem TÜV wohl ein Postfach. Die Behörde teilt dem TÜV die Daten des Antragstellers mit u.a. die Meldeadresse. Das geht alles elektronisch über eine Schnittstelle zwischen Behördenprogramm und Prüfstelle. Da schreibt idR keiner mehr Briefe. Inwieweit es da überhaupt die Möglichkeit gibt ein vorhandenes Postfach mit zu übermitteln, also ob das Programm das vorsieht/kann? - ehrlich absolut keine Ahnung. Da Postfächer bei Privatpersonen aber schon "exotisch" sind halte ich es für möglich dass das nicht geht.
Ich würde an deiner Stelle daher einfach mal bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nachfragen was da möglich ist. Kannst ja als Grund einfach sagen du willst deine Familie mit dem Führerschein überraschen (Notlüge)...
Es muss die Meldeadresse sein.
Aber eine Postanschrift ist doch gleichwertig wie eine Hausanschrift.