Polizeiliche Vorladung wegen dieses Posts?

Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen

Nein, das ist übertrieben. 79%
Ja, die LGBT-Gemeinde muss geschützt werden. 21%

9 Antworten

Nein, das ist übertrieben.

Ungeachtet dessen habe ich spontan Zweifel an der Echtheit des Schreibens. (Seröse) Quellen hast du ja nicht angegeben.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 16:16
Ungeachtet dessen habe ich spontan Zweifel an der Echtheit des Schreibens.

Ich nicht.

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Kosmike  19.02.2023, 16:20

Warum gibst du hier einen Kommentar, wenn du dem Beitrag nicht nachgehen willst.

Solche Beiträge sind ja wie der Fragesteller geschrieben hat auch öffentlich einzusehen und daher auch die Quelle.

Dein Kommentar zeigt nur wie unzuverlässig der Titel Community-Experte hier ist.

Als Experte der nicht einmal fähig ist Quellen selbst nachzugehen und zu überprüfen ob sie zuverlässig sind.

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Answer1234567  19.02.2023, 21:06
@Kosmike

Wenn jemand eine Behauptung aufstellt, muss er auch (seriöse!) Quellen dazu liefern. Die kann man dann überprüfen und ggf. kritisieren.

Einfach nur eine Behauptung oder ein Bild in den Raum zu werfen, ohne irgendwelche nachprüfbaren Quellen anzugeben, ist billig und soll erkennbar nur provozieren, vor allem wenn -wie hier offenbar der Fall- dabei relevante Informationen einfach unter den Tisch fallen gelassen werden. Es ist nicht meine Aufgabe, jeder Bullshit-Aussage nachzugehen und dafür irgendwelche Quellen zu suchen.

Ein Socialmedia-Post irgendeines Aktivisten belegt übrigens nicht die (hier angezweifelte) Echtheit des abgebildeten Schreibens.

EOD.

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Wender noch.

Wenn allerdings eine anzeige erstellt wurde muss natürlich ermittelt werden. Es liegt nicht am Sacharbeiter zu entscheiden welche Fälle er einstellt und welche nicht.


Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 16:16
Wenn allerdings eine anzeige erstellt wurde muss natürlich ermittelt werden. Es liegt nicht am Sacharbeiter zu entscheiden welche Fälle er einstellt und welche nicht.

Doch. Ohne Anfangsverdacht einer Straftat kein Ermittlungsverfahren.

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Artus01  19.02.2023, 17:10
@Philippus1990
Ohne Anfangsverdacht einer Straftat kein Ermittlungsverfahren.

Ah, Du hast also ein englisches Jurastudium abgeschlossen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 17:12
@Artus01

Nein, aber wieso sollte es in GB anders sein? Das ist eine reine Logiksache.

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Artus01  19.02.2023, 17:14
@Philippus1990
aber wieso sollte es in GB anders sein?

Natürlich ist es in England anders als hier. Es gibt ausländische Staaten, auch in Europa, die Demokratien sind und in denen es Gesetze gibt die in Deutschland verfassungsmässig nicht durchgehen würden.

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Kaen011  19.02.2023, 18:40
@Philippus1990

Bei dem Anfangsverdacht müssen die Polizisten von selbst anfangen zu ermitteln und eine Strafanzeige schreiben (jedenfalls in Deutschland) es kann aber natürlich sein das Leute dieses zur Polizei gebracht haben oder sogar zur anzeige.

Das ist aus dem Brief nicht ersichtlich

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Man müsste das Video sehen und die Kommentare, die darin vorkommen, aber wenn es wirklich nur das gleiche ist wie rechts im Bild, finde ich das lächerlich.

Solche Fälle erinnern mich immer daran, wie wichtig das Recht auf "Free Speech" in den USA ist...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich möchte in die USA auswandern 🇺🇸

Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 16:17

Das Video ist nach wie vor hier abrufbar. Er sagt darin:

Welcome to the home of english football, ladies and gentlemen! Welcome to the home of english football, where they are flying the nonces flag, they've turned Wembley into Nonceley.
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DummeStudentin  19.02.2023, 16:41
@Philippus1990
nonce (noun)
1. (Britain, derogatory) A sex offender, especially one who is guilty of sexual offences against children. [1975]
2. (by extension) A pedophile.
3. (Britain, prison slang, derogatory) A police informer, one who betrays a criminal enterprise [2000]
4. (Britain, slang, derogatory) A stupid or worthless person. [2002]

https://en.wiktionary.org/wiki/nonce

In Deutschland wäre so eine Aussage möglicherweise strafbar (§ 192a StGB). Falls es in UK ein ähnliches Gesetz gibt, ist das Schreiben der Polizei nachvollziehbar.

Persönlich finde ich die Aussage nicht schlimm und bin der Meinung, dass Beleidigungen allgemein nicht strafbar sein sollten (also wie in den USA). Da sollte aber eher über das Gesetz an sich diskutiert werden statt über solche Einzelfälle.

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Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 17:07
@DummeStudentin
In Deutschland wäre so eine Aussage möglicherweise strafbar (§ 192a StGB).

Der § 192a StGB greift hier nicht, wenn überhaupt der § 130 StGB. Der § 192a StGB betrifft nur Nachrichten, die an jemanden geschickt werden.

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Nein, das ist übertrieben.

Ich teile die Meinung des Autors nicht aber meines Wissens besteht auch in UK noch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Er ruft - zumindest auf dem Bild - nicht zur Gewalt auf oder beleidigt konkrete Personen, also sehe ich hier für mich nach deutschem Strafrechtsstandard keine Rechtsverletzung.

Was der 10-sekündige Videoclip beinhaltet, wissen wir aber nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 16:17
Was der 10-sekündige Videoclip beinhaltet, wissen wir aber nicht.

Doch, wissen wir. Das Video ist nach wie vor hier abrufbar. Er sagt darin:

Welcome to the home of english football, ladies and gentlemen! Welcome to the home of english football, where they are flying the nonces flag, they've turned Wembley into Nonceley.
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hydrahydra  19.02.2023, 16:43
@Philippus1990

Und da hast du den Grund für die Vorladung. Er kritisiert nicht einfach die Beflaggung, sondern nennt sie nonces flag.

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Philippus1990 
Fragesteller
 19.02.2023, 17:08
@hydrahydra
Und da hast du den Grund für die Vorladung. Er kritisiert nicht einfach die Beflaggung, sondern nennt sie nonces flag.

Und? Das ist sicher überspitzt, aber bezieht sich auf reale Vorkommnisse.

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hydrahydra  19.02.2023, 17:32
@Philippus1990

Es ist eine Beleidigung, nichts weiter. Mit deiner Logik könntest du jede Flagge so bezeichnen.

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kevin1905  20.02.2023, 10:34
@hydrahydra

Wobei das nach meinem Rechtsverständnis auch nicht reicht.

Genau so wenig wie lt. Rechtsprechung des BVerfG der Spruch "ACAB" strafbewehrt ist. Die Meinungsfreiheit ist weit auszulegen.

Eine Gruppe als ganzes kann nicht zwingend Persönlichkeitsrechte eines einzelnen annehmen.

Eine Flagge selbst ist kein Rechtssubjekt, hat keine Persönlichkeitsrechte.

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Ja, die LGBT-Gemeinde muss geschützt werden.

Das können wir nicht beurteilen, weil wir nicht wissen, was er da kommentiert hat. Aber ich gehe davon aus, dass die britischen Strafverfolgungsbehörden nicht aus Spaß an der Freude handeln.


Philippus1990 
Fragesteller
 17.02.2023, 19:40
Das können wir nicht beurteilen, weil wir nicht wissen, was er da kommentiert hat.

Doch, das wissen wir. Liest eigentlich niemand den Fragetext?

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Adzea  17.02.2023, 19:45
@Philippus1990

Das geht aus dem Vorladungsschreiben ja nicht konkret hervor. Da wird ja nur auf eine Verbotsnorm verwiesen, gegen die der Typ mit groben Beleidigungen gegen die Community verstoßen haben soll. Diese Beleidigungen werden dort ja nicht genannt.

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Adzea  17.02.2023, 20:13
@Philippus1990

Dabei handelt es sich um ein Video. Dessen Inhalt kennen wir ja nicht.

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Philippus1990 
Fragesteller
 17.02.2023, 20:29
@Adzea
Dessen Inhalt kennen wir ja nicht.

Doch. Das Video ist nach wie vor hier abrufbar. Er sagt darin:

Welcome to the home of english football, ladies and gentlemen! Welcome to the home of english football, where they are flying the nonces flag, they've turned Wembley into Nonceley.
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Philippus1990 
Fragesteller
 17.02.2023, 21:08
@Adzea

Das ist Dein Problem. Ich habe Dir den Wortlaut aber auch wiedergegeben.

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hydrahydra  19.02.2023, 16:11
@Philippus1990

In dem Schreiben wird ein Video erwähnt, und es geht um die Kommentare darin. Vielleicht solltest Du mal lesen, was Du postest...

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