Polizeiliche Vorladung wegen dieses Posts?
Der britische Aktivist James Goddard hat in einem Beitrag auf Twitter die Regenbogen-Beflaggung in Wembley kritisiert und wurde daraufhin von der Polizei vorgeladen. Hier Bilder seines Beitrages auf Telegram (den er gleichlautend auch auf Twitter veröffentlicht hat) und der polizeilichen Vorladung:
Findet Ihr die Vorladung angemessen?
Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen
9 Antworten
Ungeachtet dessen habe ich spontan Zweifel an der Echtheit des Schreibens. (Seröse) Quellen hast du ja nicht angegeben.
Ungeachtet dessen habe ich spontan Zweifel an der Echtheit des Schreibens.
Ich nicht.
Wenn jemand eine Behauptung aufstellt, muss er auch (seriöse!) Quellen dazu liefern. Die kann man dann überprüfen und ggf. kritisieren.
Einfach nur eine Behauptung oder ein Bild in den Raum zu werfen, ohne irgendwelche nachprüfbaren Quellen anzugeben, ist billig und soll erkennbar nur provozieren, vor allem wenn -wie hier offenbar der Fall- dabei relevante Informationen einfach unter den Tisch fallen gelassen werden. Es ist nicht meine Aufgabe, jeder Bullshit-Aussage nachzugehen und dafür irgendwelche Quellen zu suchen.
Ein Socialmedia-Post irgendeines Aktivisten belegt übrigens nicht die (hier angezweifelte) Echtheit des abgebildeten Schreibens.
EOD.
Wender noch.
Wenn allerdings eine anzeige erstellt wurde muss natürlich ermittelt werden. Es liegt nicht am Sacharbeiter zu entscheiden welche Fälle er einstellt und welche nicht.
Wenn allerdings eine anzeige erstellt wurde muss natürlich ermittelt werden. Es liegt nicht am Sacharbeiter zu entscheiden welche Fälle er einstellt und welche nicht.
Doch. Ohne Anfangsverdacht einer Straftat kein Ermittlungsverfahren.
Ohne Anfangsverdacht einer Straftat kein Ermittlungsverfahren.
Ah, Du hast also ein englisches Jurastudium abgeschlossen.
Nein, aber wieso sollte es in GB anders sein? Das ist eine reine Logiksache.
aber wieso sollte es in GB anders sein?
Natürlich ist es in England anders als hier. Es gibt ausländische Staaten, auch in Europa, die Demokratien sind und in denen es Gesetze gibt die in Deutschland verfassungsmässig nicht durchgehen würden.
Bei dem Anfangsverdacht müssen die Polizisten von selbst anfangen zu ermitteln und eine Strafanzeige schreiben (jedenfalls in Deutschland) es kann aber natürlich sein das Leute dieses zur Polizei gebracht haben oder sogar zur anzeige.
Das ist aus dem Brief nicht ersichtlich
Man müsste das Video sehen und die Kommentare, die darin vorkommen, aber wenn es wirklich nur das gleiche ist wie rechts im Bild, finde ich das lächerlich.
Solche Fälle erinnern mich immer daran, wie wichtig das Recht auf "Free Speech" in den USA ist...
Das Video ist nach wie vor hier abrufbar. Er sagt darin:
Welcome to the home of english football, ladies and gentlemen! Welcome to the home of english football, where they are flying the nonces flag, they've turned Wembley into Nonceley.
nonce (noun)
1. (Britain, derogatory) A sex offender, especially one who is guilty of sexual offences against children. [1975]
2. (by extension) A pedophile.
3. (Britain, prison slang, derogatory) A police informer, one who betrays a criminal enterprise [2000]
4. (Britain, slang, derogatory) A stupid or worthless person. [2002]
https://en.wiktionary.org/wiki/nonce
In Deutschland wäre so eine Aussage möglicherweise strafbar (§ 192a StGB). Falls es in UK ein ähnliches Gesetz gibt, ist das Schreiben der Polizei nachvollziehbar.
Persönlich finde ich die Aussage nicht schlimm und bin der Meinung, dass Beleidigungen allgemein nicht strafbar sein sollten (also wie in den USA). Da sollte aber eher über das Gesetz an sich diskutiert werden statt über solche Einzelfälle.
In Deutschland wäre so eine Aussage möglicherweise strafbar (§ 192a StGB).
Der § 192a StGB greift hier nicht, wenn überhaupt der § 130 StGB. Der § 192a StGB betrifft nur Nachrichten, die an jemanden geschickt werden.
Ich teile die Meinung des Autors nicht aber meines Wissens besteht auch in UK noch das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Er ruft - zumindest auf dem Bild - nicht zur Gewalt auf oder beleidigt konkrete Personen, also sehe ich hier für mich nach deutschem Strafrechtsstandard keine Rechtsverletzung.
Was der 10-sekündige Videoclip beinhaltet, wissen wir aber nicht.
Was der 10-sekündige Videoclip beinhaltet, wissen wir aber nicht.
Doch, wissen wir. Das Video ist nach wie vor hier abrufbar. Er sagt darin:
Welcome to the home of english football, ladies and gentlemen! Welcome to the home of english football, where they are flying the nonces flag, they've turned Wembley into Nonceley.
Und da hast du den Grund für die Vorladung. Er kritisiert nicht einfach die Beflaggung, sondern nennt sie nonces flag.
Und da hast du den Grund für die Vorladung. Er kritisiert nicht einfach die Beflaggung, sondern nennt sie nonces flag.
Und? Das ist sicher überspitzt, aber bezieht sich auf reale Vorkommnisse.
Es ist eine Beleidigung, nichts weiter. Mit deiner Logik könntest du jede Flagge so bezeichnen.
Wobei das nach meinem Rechtsverständnis auch nicht reicht.
Genau so wenig wie lt. Rechtsprechung des BVerfG der Spruch "ACAB" strafbewehrt ist. Die Meinungsfreiheit ist weit auszulegen.
Eine Gruppe als ganzes kann nicht zwingend Persönlichkeitsrechte eines einzelnen annehmen.
Eine Flagge selbst ist kein Rechtssubjekt, hat keine Persönlichkeitsrechte.
Das können wir nicht beurteilen, weil wir nicht wissen, was er da kommentiert hat. Aber ich gehe davon aus, dass die britischen Strafverfolgungsbehörden nicht aus Spaß an der Freude handeln.
Das können wir nicht beurteilen, weil wir nicht wissen, was er da kommentiert hat.
Doch, das wissen wir. Liest eigentlich niemand den Fragetext?
Das geht aus dem Vorladungsschreiben ja nicht konkret hervor. Da wird ja nur auf eine Verbotsnorm verwiesen, gegen die der Typ mit groben Beleidigungen gegen die Community verstoßen haben soll. Diese Beleidigungen werden dort ja nicht genannt.
Dabei handelt es sich um ein Video. Dessen Inhalt kennen wir ja nicht.
Das ist Dein Problem. Ich habe Dir den Wortlaut aber auch wiedergegeben.
In dem Schreiben wird ein Video erwähnt, und es geht um die Kommentare darin. Vielleicht solltest Du mal lesen, was Du postest...
Warum gibst du hier einen Kommentar, wenn du dem Beitrag nicht nachgehen willst.
Solche Beiträge sind ja wie der Fragesteller geschrieben hat auch öffentlich einzusehen und daher auch die Quelle.
Dein Kommentar zeigt nur wie unzuverlässig der Titel Community-Experte hier ist.
Als Experte der nicht einmal fähig ist Quellen selbst nachzugehen und zu überprüfen ob sie zuverlässig sind.