Polizeikontrolle MPU?

4 Antworten

Hätte es Anzeichen für eine Fahrt unter Drogeneinfluss gegeben, wäre die Polizei verpflichtet gewesen, dem Verdacht nachzugehen.

Ich bezweifle daher, dass man eine Meldung an die Führerscheinstelle macht und mitteilt, man würde davon ausgehen, dass du unter Drogen ein Fahrzeug steuerst, denn dann stellt sich unweigerlich die Frage, warum man dich einfach fahren lies anstatt den Verdacht abzuklären.

Die Polizei müsste also entweder zugeben, dass man die Verfolgung einer Straftat vereitelt hat, oder alternativ dass man keinerlei Anhaltspunkte oder gar Nachweise hatte.


LisaKf 
Fragesteller
 27.02.2021, 12:41

Okay. Aber ich habe mich halt etwas seltsam verhalten muss ich sagen. Wie gesagt ich bin schon drauf eingegangen, aber wäre z.B. Unfreundlichkeit ein Grund für die MPU? Was passiert mir jetzt, wenn ich den Lampentest extra nicht wirklich durchgeführt habe?

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migebuff  27.02.2021, 13:11
@LisaKf

Wenn du die Tests nicht mitmachst, kann bei ausreichend begründetem Verdacht eine Blutprobe erfolgen. Das ist nicht geschehen. Folglich kann es auch keinen ausreichenden Verdacht gegeben haben.

Jeder hat die Möglichkeit, bei der Führerscheinstelle vorzusprechen und Zweifel an der Fahreignung einer Person zu äußern. Die Führerscheinstelle kann dich auch zur MPU auffordern, wenn der Sachbearbeiter kurioserweise meint, dieser schwammige Verdacht, der nichtmal für eine nähere Untersuchung gereicht hat, und der so ungbegründet war, dass man dich weiterfahren lies, wäre ausreichend, um die Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen festzustellen.

Sobald ein Verwaltungsakt ergeht, d.h. dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, kannst du dagegen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dann wird ein Richter entscheiden, ob es zulässig ist, jemandem die FE wegen Untauglichkeit zu entziehen, den die Polizei für so fit und fahrtauglich hielt, dass er die Kontrollstelle unbehelligt verlassen durfte.

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Da bin ich mal gespannt, welche Post du erhalten sollst.

Denn ohne Blutentnahme liegen der Polizei keine verwertbaren Beweise vor.

Selbst ein Urin-Schnelltest liefert nur einen Anfangsverdacht und ist vor Gericht nicht verwertbar.

Auch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, nett oder freundlich mit der Rennleitung zu sein (sollte man trotzdem, sonst suchen die Herren uU so lange, bis sie etwas finden).

Kurz: Mir ist nicht klar, welchen Vorwurf die Rennleitung gegen dich erheben will.

Für ein äG oder eine MPU reicht das auf keinen Fall.

Wahrscheinlich.

MPU steht für „medizinisch-psychologische Untersuchung“ und wird immer dann angeordnet, wenn die Führerscheinstelle – aus welchem auf Tatsachen basierenden Grunde auch immer – Zweifel anmeldet, ob ein Autofahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr körperlich oder charakterlich geeignet ist.

https://www.verkehrsanwaelte.de/verkehrsrecht/mpu/


clemensw  27.02.2021, 15:55

Du sagst es ja selber:

"auf Tatsachen beruhend"

Da reicht ein "ich hab da so einen Verdacht..." nicht aus.

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clemensw  27.02.2021, 17:04
@XObelixxxx

Auf welche gesetzliche Grundlage stellst du diese "Mitwirkungspflicht"?

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Da kommt gar nichts weiter...