Pflegekind rausschmeißen mit 18 ohne Job?

6 Antworten

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Du solltest dich an das Jugendamt wenden. Dort kann man dir ggf. schon mal bescheinigen, dass du bei den Pflegeeltern nicht wohnen bleiben kannst und bei deinen Eltern erst recht nicht.

Damit kannst du dann zum Jobcenter die prüfen, ob sie dich finanziell unterstützen, obwohl eigentlich bis zum 25 Lebensjahr nach dem Sozialgesetz die Eltern zuständig wären.

Mit der schriftlichen Zusage auf Kostenübernahme kannst du dir eine Wohnung suchen.

Für die schulische Ausbildung kannst du BAföG beantragen. Das wäre dann eh eine vorrangige Leistung. Für den Realschulabschluss ebenso, wenn du nachweisbar nicht bei den Eltern wohnen kannst.

Mit eigener Wohnung kannst du dann ab 18 das Kindergeld auf dich abzweigen lassen. Also bei der Kindergeldkasse einen entsprechenden Antrag stellen und sehen ob er durch geht.

Sie dürfen dich eigentlich gar nicht rauswerfen. Eltern sind bis zum 25 Lebensjahr noch Unterhaltspflichtig für ihre Kinder, auch wenn es nur Pflegeeltern sind oder sie dich aufgenommen haben.


DerHans  23.10.2021, 21:06

Das gilt aber NICHT, wenn der volljährige Heranwachsende keinerlei Bemühungen zeigt, eine Ausbildung aufzunehmen. Dann ist mit 18 ihre Unterhaltsverpflichtung erloschen.

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princesskenny  23.10.2021, 21:13
@DerHans

Ja aber er oder sie fängt ja nächstes Jahr eine Ausbildung an, also hat er ja Bemühungen gezeigt so das es zu einer Ausbildung gekommen ist🤷🏻‍♀️

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DerHans  23.10.2021, 21:15
@princesskenny

Dann kann er sich ja auch eine eigene Bleibe suchen. Dann bekommt er auch noch BAB. Im Übrigen hat er ja auch einen Anspruch auf Halbwaisenrente

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princesskenny  23.10.2021, 22:01
@DerHans

Er macht sie schulisch, heißt er bekommt höchstens Bafög und das wird sicher nicht für eine eigene Bude reichen

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DerHans  24.10.2021, 11:34
@princesskenny

Dann muss man eben mit einem möblierten Zimmer vorlieb nehmen. Die Großeltern werden wohl wissen, warum sie ihn los werden wollen.

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Sanja2  23.10.2021, 21:07

das ist Quatsch, Pflegeeltern können das Pflegeverhältnis jederzeit kündigen. Allerdings müssen sie das dem Jugendamt mitteilen und das Jugendamt ist dann wieder zuständig.

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Spreche mit dem Jugendamt über deine Situation, damit du in eine betreute Wohngruppe kommst, solange bis du deine schulischen Ausbildungen fertig hast und dich selbst verhalten kannst.

Das Jugendamt kann, bis du 21 geworden bist, als Ansprechpartner dienen, viele denken das geht nur bis zum 18. Lebensjahr, das stimmt aber nicht.

Besser sofort darum kümmern als später.

geh zum Jugendamt und beantrage eine Hilfe für junge Volljährige.